Makler verlangen zu viel Provision: Musterprozess der AK in Wien

Die Frau, für die die AK Geld erstreiten will, mietete 2011, via Makler, eine 56 Quadratmeter große Wohnung im 15. Wiener Gemeindebezirk. Die Zweizimmerwohnung liegt an einer stark befahrenen Straße im dritten Stock, Lift und Kellerabteil gibt es nicht. Der Hauptmietzins wurde mit 537,94 Euro vereinbart, die Maklerprovision machte 1.461,84 Euro aus, also zwei Monatsmieten plus Betriebskosten und Umsatzsteuer, berichtete die Kammer am Freitag.
Mieterin beschwerte sich über zu hohe Miete
Da die Mieterin den Preis als recht hoch empfand, wandte sie sich an die Schlichtungsstelle, die den zulässigen Hauptmietzins mit nur 285,43 Euro festlegte. Dementsprechend war auch die Maklerprovision zu hoch.
Die AK hat nun den Makler auf 1.250 Euro geklagt. “Die Maklerprovision wurde ja anhand des extrem überhöhten Mietzinses berechnet. Eine weitere Provisionsminderung steht auch zu, weil der Makler die Mieterin nicht informiert und schlecht beraten hat”, so AK-Wohnrechtsexperte Walter Rosifka. Makler sind gesetzlich verpflichtet, Mieter etwa über die gesetzlichen Mietobergrenzen zu informieren und sie auf die Mietzinsüberprüfung bei der Schlichtungsstelle hinzuweisen.
Maklerprovision schon länger ein Thema
Im Mietrecht gibt es neben dem Provisionsthema noch zahlreiche andere offene Baustellen. Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) hat eine, seit Jahren von der ÖVP/SPÖ-Regierung versprochene, Reform dieses Jahr zugesagt, eine Arbeitsgruppe ist schon eingerichtet. Eine Deckelung des Mietzinses wird übrigens vom Mieterbund abgelehnt, da dies lediglich Schwarzzahlungen nach sich ziehe, wie der ÖMB mitteilte. (APA)
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