Der vielerorts beliebte Brauch des Maibaumaufstellens wird aufgrund der Coronakrise heuer anders ausfallen als sonst.
Das Aufstellen an einem öffentlichen Ort mit Publikum ist als Veranstaltung zu werten und somit untersagt. Wie das Innenministerium am Donnerstag auf APA-Anfrage bekräftigte, ist es auch Feuerwehren grundsätzlich nicht gestattet.
Maibaumfeste verboten, aber Aufstellen durch Firmen erlaubt
Möglich ist das Aufrichten eines Baumes, das traditionell am 30. April erfolgt, im Rahmen einer beruflichen Tätigkeit durch eine Firma oder Gemeindebedienstete, wie seitens des Ministeriums präzisiert wurde. Dies muss freilich ohne Zuschauer und mit den gültigen Sicherheitsauflagen wie dem Einhalten eines Mindestabstands von einem Meter zwischen den beteiligten Personen stattfinden.
Ein traditionell händisches Aufstellen des Maibaums ist nicht möglich, wie es in einem Schreiben der niederösterreichischen Bezirkhauptmannschaften hieß. Laut einem Bericht des "Kurier" wollten die Behörden das Baumaufrichten zunächst grundsätzlich untersagen. Mittwoch erfolgte nach Telefonaten mit den Bürgermeistern aber eine Anpassung.
Maibaum in Graz wird mittels Kran aufgestellt
In Graz wird der Maibaum am Hauptplatz mit einem Kran aufgestellt. Und zwar um 5.00 Uhr am Morgen, um Zuschauer zu vermeiden, wie Obmann Franz Rieger vom Trachtenverband Graz und Umgebung gegenüber der APA berichtete. Der Baum werde am 30. April gewöhnlich in den Morgenstunden aufgerichtet, heuer aber noch früher. Die für 1. Mai geplante Tanzveranstaltung fällt dagegen aus - ebenso wie die Festivitäten beim Umschneiden des Baumes, die für 27. Juni avisiert waren. Finanziell bedeute dies Einbußen.
"Ich hoffe auf Unterstützung von der Stadt, weil wir ja nur Ausgaben haben", meinte Rieger. Vonseiten des Trachtenverbands sei man diesbezüglich optimistisch. Mit der Tradition habe man auch heuer nicht brechen wollen: "Es ist ein Zeichen für die Bevölkerung, um ein wenig Normalität zu zeigen."
Ausgangsbeschränkungen noch bis 30. April in Kraft
Die derzeit geltenden Ausgangsbeschränkungen sind bis nächsten Donnerstag, 30. April, in Kraft. Ob sich die wesentlichen Bestimmungen gegen die Ausbreitung des Coronavirus am 1. Mai - wenn in vielen Orten im Normalfall Maifeste gefeiert werden - ändern werden, bleibt abzuwarten. Die Regierung will kommende Woche über das weitere Vorgehen informieren.
(APA/Red)
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