Männer schmuggelten 43 Kilo Kath-Pflanzen: Schuldsprüche in Korneuburg

Wegen Suchtgifthandels im Rahmen einer kriminellen Vereinigung sind drei Angeklagte am Mittwoch am Landesgericht Korneuburg – teilweise rechtskräftig – zu zwei Jahren sowie je 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Anklage hatte dem Trio, das sich schuldig bekannt hatte, die Einfuhr und den versuchten Weitertransport von 43 Kilogramm Kath-Pflanzen vorgeworfen. Am 28. Juni war der Erstangeklagte, ein 60-jähriger Niederländer, am Flughafen Wien in Schwechat mit dem brisanten Gepäck aus Kenia ertappt worden. In Wien hätten die Beitragstäter, zwei in den Niederlanden lebende gebürtige Somalier (51 und 37), die Koffer übernehmen sollen. Laut dem Staatsanwalt hatten die beiden bereits zwei Tage zuvor Suchtgift von einem Flugreisenden erhalten und als Paketpost nach Schweden geschickt. Die im Kath enthaltenen Wirkstoffe (Cathinon und Cathin) hätten die im Suchtmittelgesetz festgelegten Grenzmengen überschritten.
Angeklagter war sich Unrecht nicht bewusst
Kath-Blätter Kauen sei wie Teetrinken, ließ der Niederländer via Dolmetscherin mangelndes Unrecht-Bewusstsein erkennen. Dass er illegal agiere, müsse ihm aber schon bekannt gewesen sein, verwies der Richter einerseits auf die in Holland beauftragte Organisation der Drogen-Transporte – stattlich entlohnt mit 1.000 Euro pro Kurierfahrt – und andererseits auf eine Verurteilung zu einer Geldstrafe in Deutschland im Jänner aus demselben Grund.
Schöffen berücksichtigten Herkunft der Angeklagten
Allen drei seit Ende Juni in U-Haft befindlichen Beschuldigten war ihren Aussagen zufolge nicht bewusst gewesen, dass der Schmuggel von Cathinon in Österreich mit strengen Strafen bedroht ist. “Das soll sich herumsprechen”, meinte der Richter in der Urteilsbegründung.
Mildernd wirkten sich die Geständnisse aus sowie die Tatsache, dass es teilweise beim Versuch geblieben war. Zudem berücksichtigte der Schöffensenat die Herkunft der Beitragstäter, die sozusagen mit Kath aufgewachsen seien. Erschwerend waren neben dem Überschreiten der Grenzmenge u.a. die Vorstrafen und auch der rasche Rückfall des “offenbar unbelehrbaren” 60-Jährigen. Er nahm das Urteil im Gegensatz zu den beiden anderen an.
APA/Red.
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