Mäder hat einen neuen Plan

Mäder. Die Gemeinde Mäder ist aufgrund ihrer Lage und der hohen Lebensqualität eine der am stärksten wachsenden Gemeinden Vorarlbergs. Daher wird in der Kummenberggemeinde auch besonderes Augenmerk auf eine zukunftsfähige Entwicklung gelegt und in dieser Hinsicht wurde in den letzten Monaten auch der Räumliche Entwicklungsplan (REP) erstellt.
Einwände verschiedener Sachverständiger
Der Räumliche Entwicklungsplan (REP) ist das Leitbild einer Gemeinde und beinhaltet Handlungshinweise für Projekte einer Gemeinde und bietet somit den Rahmen und die Grundlage für Projekte und Planungen in der Gemeinde. Dazu wurde die Räumliche Entwicklungsplanung in Mäder im Zuge des Regionalen Entwicklungskonzeptes unter Einbeziehung der Bevölkerung erarbeitet, wobei die finale Ausarbeitung in den letzten Monaten infolge der Corona-Pandemie im Bauausschuss erfolgte. Dazu war gerade für einen Teilbereich an der Schweizerstraße die Durchführung einer strategischen Umweltprüfung (SUP) erforderlich, welche auch nach Beschluss in der Gemeindevertretung im Herbst des vergangenen Jahres dem Land vorgelegt wurde. „Einwände verschiedener Sachverständiger machten in weiterer Folge Verbesserungen in einigen Bereichen, wie begrünte Flachdächer, reduzierte Beleuchtung, Vogelschutz oder Freifläche entlang der Widmungsgrenze zum Wohngebiet notwendig. Diese Einwände wurden dann auch eingearbeitet“, erklärt Bürgermeister Rainer Siegele. Da somit dann auch alle erforderlichen Zustimmungen vorlagen, wurde der Räumliche Entwicklungsplan (REP) bei der Gemeindevertretersitzung im März beschlossen.
Umwidmung der Umlegung Schweizerstraße
Im Zuge der Erstellung des Räumliche Entwicklungsplanes für die Gemeinde Mäder und der erforderlichen strategischen Umweltprüfung (SUP) war auch die Umwidmung der Umlegung Schweizerstraße notwendig und so wurde das Gebiet Schweizerstraße von Baubetriebsgebiet Erwartung (BB1) in Baubetriebsgebiet (BB1 für Betriebe, die keine wesentliche Störung für die Umgebung verursachen) umgewidmet. Außerdem wurde von der Gemeindevertretung beschlossen, dass Wohnungen, Gebäude für Sport- und Freizeitzwecke sowie Gebäude für Zwecke des Handels in diesem Gebiet nicht errichtet werden dürfen. „Die Umwidmung ist auf sieben Jahre befristet. Sollten die Grundstücke in dieser Zeit nicht bebaut werden, wird die Widmung rückgängig gemacht“, so Bürgermeister Siegele. Für die im Seelehen und Im Waul von der Umlegung betroffenen Gebiete wurde beschlossen, bei den im Tauschwege an Privateigentümer übergebenen Flächen die Vorbehaltswidmung zu streichen. Für die Flächen, die nun im Besitz der Gemeinde sind, wurde eine Vorbehaltsflächenwidmung erlassen. MIMA