Mit den inländischen Privatkrankenversicherungen gibt es von der Ärztekammer für die Ärzteschaft ausverhandelte Tarife, an die sich alle Ärztinnen und Ärzte halten müssen, wenn der Patient derart versichert ist. Bei Patienten, die auf Sonderklasse liegen und über keine inländische Privatkrankenversicherung verfügen - üblicherweise sind das ausländische Patienten - kann der leitende Arzt gemäß Wiener Krankenanstaltenrecht frei bestimmen, was verrechnet wird, erläuterte die Ärztekammer. Aufschläge auf den Tarif der österreichischen Privatkrankenversicherungen seien hier üblich: Mit dem Patienten werde eine Gesamtsumme für alle medizinischen Leistungen vereinbart, die dann auf sämtliche involvierte Ärzte des Krankenhauses entsprechend aufgeteilt werde.
Selbstzahler bei Lungentransplantationen in Wien selten
Selbstzahler sind laut Ärztekammer zahlenmäßig selten: So liegen beispielsweise fünf Prozent der Patienten in den Spitälern der Stadt Wien auf Sonderklasse, davon sind wiederum fünf Prozent Selbstzahler. Das bedeutet insgesamt also 0,25 Prozent bzw. ein Selbstzahler pro 400 stationären Patienten.
In der aktuellen Causa selbst fordert die Ärztekammer eine "sachliche und lückenlose Klärung" der Vorwürfe. Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres sprach sich gleichzeitig aber auch gegen "Vorverurteilungen von Ärztinnen und Ärzten" aus. Verdachtsmomente gelte es jedoch zu klären, daher werde die Ärztekammer, sobald sie Unterlagen zum aktuellen Fall habe, den Ehrenrat mit der Causa befassen. Deren Auslöser war der Bericht über eine griechische Patientin, bei der binnen vier Stunden ein Eingriff durchgeführt wurde. Das AKH, der Chef der chirurgischen Universitätsklinik, griechische Ärzte und Patientenvertreter widersprachen den Darstellungen.
(APA/Red.)
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