Wie sein Anwalt am Freitag mitteilte, sei das Verfahren mit der Feststellung eingestellt worden, dass es nicht strafbar sei für die Übergabe von Unterstützungserklärungen Gegenleistungen, wie etwa Kinokarten, zu vergeben.
Kein formelles Ermittlungsverfahren eingeleitet
Die Staatsanwaltschaft Wien bestätigte der APA, dass kein formelles Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Das Innenministerium, konkret die Bundeswahlbehörde, hatte gegen Lugner eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft eingebracht, weil Lugner zu Beginn des Wahlkampfs im März Kino-Gutscheine für die Unterzeichnung von Unterstützungserklärungen verteilte.
“Lugner wurde massiv geschadet”
Für Lugner-Anwalt Alexander Scheer ein “Skandal”, dass sich die Bundeswahlbehörde derart in den Wahlkampf eingemischt hat. Durch den latenten Vorwurf einer kriminellen Tat sei Lugner nicht nur im Wahlkampf sondern auch persönlich massiv geschadet worden. Scheer kritisiert auch, dass die Causa seit Mitte März herumgelegen sei.
Lugner hatte seine 6.000 Unterschriften für eine Kandidatur erst in der Nachfrist geschafft und wurde beim ersten Wahldurchgang am 24. April mit 2,26 Prozent der Stimmen Letzter.
(APA)
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