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LSth. Wallner: "Starker Trend zur Integration"

Seit September 2006 ist das Gesetz zur Förderung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung (Chancengesetz) in Kraft, die Vorarlberger Landesregierung hat zudem kürzlich die Integrationshilfeverordnung erlassen. "Das Chancengesetz sieht Förderungen für gesundheitliche Rehabilitation, für schulische und berufliche Weiterbildung, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und im Arbeitsleben vor", erklärt Landesstatthalter Markus Wallner: "Die Maßnahmen sollen Selbstbestimmung und Eigenverantwortung stärken sowie den Menschen mit Behinderungen ein Leben in Selbständigkeit ermöglichen." Es gehe insbesondere darum, Menschen mit Behinderungen Chancen in Ausbildung und Arbeit, beim Wohnen und in der Freizeitgestaltung zu bieten.

Im Rahmen der Ausstellung “Hindernisse wegräumen” wurde kürzlich eine erweiterte Entlastung von Familien mit behinderten Kindern und Jugendlichen gefordert. “In diesem Bereich werden bereits mehrere Projekte in Vorarlberg angeboten”, betont Landesstatthalter Wallner und nennt als Beispiel das Projekt “Familienservice” der Caritas und der Lebenshilfe. “Dabei wird sowohl ambulante als auch stationäre Entlastung für Familien mit einem behinderten Kind angeboten, beispielsweise eine stundenweise Betreuung der Kinder und Jugendlichen zuhause und bei Bedarf auch in einer stationären Einrichtung”, so Wallner.

Die Entwicklung der letzten Jahrzehnte verdeutlicht einen starken Trend zur Integration. So wurde durch die Einführung des Pflegegeldes auch Menschen mit Behinderung die Möglichkeit gegeben, die Pflege im eigenen häuslichen Bereich selbst zu organisieren. Durch den Lohnkostenzuschuss sind sie in der Lage eine Arbeitsstelle am offenen (freien) Arbeitsmarkt anzunehmen. Und Kinder mit Körperbehinderung sind heute überwiegend in den Regelschulen integriert.

“Auch der Zu- und Umbau des Schulheims Mäder im Umfang von 5,7 Millionen Euro wurde kürzlich von der Landesregierung beschlossen”, betont Wallner. Dort werden Kinder mit Schwerst- und Mehrfachbehinderung, die einen erhöhten therapeutischen und sonderpädagogischen Förderbedarf haben, unterrichtet und betreut. Die Betreuung erfolgt interdisziplinär nach pädagogischen, medizinischen und therapeutischen Gesichtspunkten und wird individuell an die Bedürfnisse der Kinder angepasst.

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OTS0318 2007-06-12/17:53

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