“Ich fordere das zuständige Bundesministerium auf, von der Türkei unmissverständlich zu verlangen, diese Informationspflicht zur Verhinderung von Staatsbürgerschafts-Missbrauch weiter aufrechtzuerhalten”, pocht Schwärzler auf die Einhaltung der bisherigen Praxis.
Ungesetzliche Staatsbürgerschaften darf es nicht geben, so Schwärzler. “Wer entgegen dem Staatsbürgerschaftsgesetz zusätzlich zur österreichischen auch noch eine andere Staatsbürgerschaft annimmt, verliert die österreichische Staatsbürgerschaft”, steht für den Landesrat fest. Dies wurde, wie Schwärzler kürzlich im Wege der österreichischen Botschaft erfahren hat, in einem konkreten Fall umgesetzt, wodurch der Betroffene die österreichische Staatsbürgerschaft verloren hat.
Klare Spielregeln
Kein Verständnis hat der Landesrat für die von der Türkei vorgenommene Aufkündigung des Übereinkommens über den Austausch von Einbürgerungsmitteilungen mit Wirkung vom 30. September 2010. “Wenn ein Staat, wie im konkreten Fall die Türkei, der völkerrechtlichen Informationspflicht nicht mehr nachkommt, so verlange ich auf Landesebene von Staatsbürgerschaftswerbern personifizierte Verantwortung. So wird der Staatsbürgerschaftswerber mit seiner Unterschrift verpflichtet, dass er bei der Annahme einer anderen als der österreichischen Staatsbürgerschaft die zuständigen Behörden in Vorarlberg informiert und ihm dabei auch klar ist, dass er die österreichische Staatsbürgerschaft am nächsten Tag verloren hat”, so Landesrat Erich Schwärzler.
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