LR Schmid: Wichtige Hilfe für wohnungslose Menschen
Zum Leistungsangebot gehören die Akut- und Grundversorgung (z.B. die Einrichtung einer Post- und Meldeadresse), ambulante Beratung, betreutes Wohnen in unterschiedlichen Formen sowie die Haftentlassenenhilfe.
“Einerseits gilt es bestimmte Grundbedürfnisse wohnungsloser Menschen wie Essen, Körperhygiene oder Waschen von Kleidern zu decken. Darüber hinaus erfüllen die einzelnen Treffpunkte aber auch eine wichtige gesellschaftliche Integrationsfunktion”, betont Landesrätin Schmid.
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OTS0043 2007-11-08/09:01
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