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LR Schmid: Pflegequalität im Land wird laufend verbessert

©BilderBox/Symbolbild
Bregenz – Das Land Vorarlberg verfügt über ein dichtes und gut entwickeltes Betreuungs- und Pflegenetz, das sich durch hohe Qualitätsstandards auszeichnet. Um das beachtliche Niveau auch in Zukunft sicherstellen zu können, werden die Rahmenbedingungen laufend verbessert und ausgebaut.

“Der neue Personalschlüssel ist eine wichtige Grundlage für die strukturelle Weiterentwicklung der Pflegeheime in Vorarlberg. Die zusätzlichen 95 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden für eine noch bessere Pflegequalität im Land sorgen”, bekräftigt Landesrätin Greti Schmid.

Eine hohe Qualität in der Pflege ist oberstes Gebot, dem wir uns verpflichtet fühlen, sagt Landesrätin Schmid. Für die Pflegequalität in Vorarlberg wurden im vergangenen Jahr zusätzliche zweieinhalb Millionen Euro bereit gestellt. In diesem Jahr fließen noch einmal rund drei Millionen Euro zusätzlich in den qualitativen Ausbau der Pflege. “Es ist wichtig, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Land wissen, dass sie sich auf die Hilfe und die Solidarität der Gemeinschaft verlassen können”, betont Schmid.

Neuer Personalschlüssel

Der neue Personalschlüssel stellt die wichtige Basis dar für eine strukturelle Weiterentwicklung in den Pflegeheimen. Zu einer weiteren Verbesserung der Pflegequalität werden die zusätzlichen 95 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beitragen. “Das Personal in den Pflegeheimen leistet ausgezeichnete Arbeit”, lobt LR Schmid die engagierte Arbeit der Vorarlberger Pflegekräfte. Gemeinsam sind wir auf einem guten Weg, die hohen Standards noch weiter auszubauen”, so Schmid. Für die gute Pflegequalität im Land zeichnen sich laut Schmid das gut geschulte Personal sowie die laufenden Kontrollen aus. Zudem wird ein großer finanzieller Aufwand betrieben, um beste Bedingungen bereitzustellen. Rund 3.500 Personen wurden im letzten Jahr in 2.175 Pflegeheimbetten betreut.

Weitere Verbesserungen

Landesrätin Schmid verweist auch auf das Sechs-Punkte-Programm für Pflegeheime, das sich bereits in Umsetzung befindet:

1. Gemeinsame Handlungsrichtlinien für angemessene Pflege und Betreuung: Diese Richtlinien wurden von allen Heimen unterschrieben

2. BESA (Ressourcenorientierte Pflege und Betreuung): Neues Arbeitsinstrument für Heime und ihre Bewohnerinnen und Bewohner:

– Ein Schweizer System (BESA) erleichtert es, Pflege- und Betreuungsleistungen in Pflegeheimen zu definieren und stellt die Autonomie der Bewohner in den Mittelpunkt.

– Alle Heime hatten eine erste Informationsstaffel und die Schulungen laufen.

3. Fachbesetzung der Pflegeheime (zusätzlich drei Millionen Euro für 2009):

– Auch in kleinen Häusern muss rund um die Uhr zumindest eine Pflegehelferin anwesend sein.

– Es muss sicher gestellt sein, dass genügend diplomiertes Personal vorhanden ist und ein Risikomanagement durch Diplomiertes Personal für die Nacht eingerichtet ist.

4. Zusätzliche Fort – und Weiterbildungsmöglichkeiten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege:

– Aufschulung von Pflegehilfe zum Diplom. 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmer starten im Frühjahr 2009.

– Wiedereinsteigerinnenkurs für Diplomkräfte Mitte 2009

– Seit November 2008 läuft eine 3-semestrige Weiterbildung Basales und mittleres Pflegemanagement für den Langzeitbereich für diplomiertes Personal

– Weiterbildungen in gerontologischer Pflege und in Validation gut besucht

– Nebenberufliche Aufschulungen zur Pflegehilfe und zur diplomierten Kraft in Vorbereitung

5. Von der Kontrolle zum Controlling: Wohlfühlen und Ergebnis entscheidend

– Unterstützung der Häuser bei der Weiterentwicklung der Pflege- und Betreuungsqualität durch ein neues Qualitätsbeurteilungsprogramm des MDK (Medizinischer Dachverband der Krankenkassen) München.

– Das Programm wird in fünf Häusern getestet.

6. Mindestpersonalausstattung:

– Eine Expertengruppe hat mit externer Begleitung ein neues Personalbemessungsmodell erarbeitet.

– Dieses Modell wurde Ende Jänner beschlossen und ist in Umsetzung.

– Jedes Haus wird dabei individuell begleitet – dafür wird im Land eine Zusatzkraft zur Kontrolle und Begleitung angestellt.

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