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Lokführer kämpft um Freispruch

Lochau, Feldkirch - Vor über einem Jahr wurde der Triebfahrzeugführer aus Feldkirch vom Bezirksgericht Bregenz wegen fahrlässiger Tötung zu drei Monaten bedingt verureilt verurteilt. Am Dienstag entscheidet der Berufungssenat am Landesgericht Feldkirch, ob das Urteil in erster Instanz richtig war. Bilder   

Drei Menschen starben im Dezember 2006 auf den Gleisen zwischen Lochau und Bregenz. In den frühen Morgenstunden war ein junger Mann verunglückt, zwei Polizeibeamte und ein Bestatter wurden von einem Zug erfasst, als sie mit der Spurensicherung beschäftigt waren.

Wahrend der diensthabende Disponent im September des vergangenen Jahres rechtskräftig zu sechs Monaten bedingt verurteilt wurde, ist beim Lokführer das letzte Wort noch nicht gesprochen. Verteidiger Günther Tarabocchia ist überzeugt, dass sein Mandant nicht fahrlässig gehandelt hat.

In einer 18 Seiten umfassenden Berufungsschrift hat der Anwalt mehrere Gründe angeführt, weshalb er den Schuldspruch durch Bezirksrichter Christian Röthlin für unrichtig hält. Tarabocchia bemängelt beispielsweise, dass nie ein Gutachten aus dem Bereich Verkehr und Fahrzeugtechnik für Eisenbahnen eingeholt wurde.

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