Lockerungen: Das gilt ab Donnerstag in den Spitälern

Wer im Spital liegt, darf ab sofort wieder mehr Besuch empfangen. In den Vorarlberger Landeskrankenhäusern werden ab 1. Juli zu den vorgegebenen Besuchszeiten pro Patient täglich zwei Personen für jeweils maximal eine Stunde eingelassen. Dabei gilt für Besucher ebenso wie für Begleitpersonen, die Erkrankte bei einem Termin im Krankenhaus unterstützen, der Grundsatz: „Getestet, genesen oder geimpft“.
3G-Nachweis ab zwölf Jahren erforderlich
Ein entsprechender Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr ist ab einem Alter von zwölf Jahren bei Betreten des Krankenhauses vorzulegen und für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten.
Ein negatives Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden („Wohnzimmer-Test“), 48 Stunden (Antigen-Test) beziehungsweise 72 Stunden (PCR-Test) sein. Genesene können ihren Status mittels Absonderungsbescheid oder ärztlichem Zeugnis nachweisen. Die Impfung gilt ab dem 22. Tag, bei genesenen Personen bereits ab dem Tag der Impfung.

Hygienemaßnahmen
Während des Aufenthalts im Spital haben sowohl Besucher als auch Begleitpersonen durchgängig (auch im Krankenzimmer) einen zertifizierten Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen. Auch Kinder zwischen sechs und 13 Jahren brauchen einen MNS, jüngere Kinder sind von der Maskentragepflicht ausgenommen. Vor dem Zutritt zu einer Abteilung ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen.
Aufgrund des begrenzten Platzangebots im Gebäude, sei es auf den Gängen, in Aufzügen und vor allem in den Krankenzimmern, appellieren die Spitäler dennoch an die Bevölkerung, von Besuchen nach Möglichkeit abzusehen.
Besuchsregelung ab 1. Juli 2021
1 Patient – maximal 2 Besucher – 1 x täglich – 1 Stunde
- BESUCHSZEITEN LKH Feldkirch / Bregenz / Bludenz / Hohenems: Montag bis Sonntag 14:00 bis 16:00 Uhr | Montag und Donnerstag 18:30 bis 19:30 Uhr
- BESUCHSZEITEN LKH Rankweil: Montag bis Sonntag 15:00 bis 17:00 Uhr | Montag und Donnerstag 18:30 bis 19:30 Uhr
Ausnahmeregelungen
Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Besuchszeiten:
- Besuche von Schwerstkranken (z.B. Intensivstationen, Palliativstation)
- Väter / Begleitperson während der Geburt
(red)
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