Die Auflagen zur Sportausübung in der Coronavirus-Krise sind erneut gelockert worden. So ist das Betreten von Sportstätten im Freiluftbereich ab Freitag wieder erlaubt, Profisportler dürfen auch den ansonsten geltenden 2-Meter-Abstand unterschreiten, wenn mit einem Präventionskonzept das Infektionsrisiko minimiert und die Beteiligten von medizinischem Fachpersonal laufend kontrolliert werden.
Bei Mannschaftssportarten müssen sich alle Akteure - also Spieler, Betreuer und Trainer - vor dem ersten gemeinsamen Training PCR-Tests unterziehen und nachweisen, dass sie SARS-CoV-2 negativ sind. Im Infektionsfall müssen in den folgenden 14 Tagen nach Bekanntwerden die gesamte Mannschaft, alle Betreuer und Trainer vor jedem Bewerbspiel getestet werden.
2 Meter Abstand in Freiluft-Sportstätten
Schiedsrichter müssen sich ebenfalls Tests unterziehen und sich an das Präventionskonzept halten. Das Betreten der Anlage ist auch Medienvertretern gestattet, wenn gegenüber anderen Personen ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten wird. Das steht in der am Mittwoch vom Gesundheitsministerium publizierten, geänderten Covid-19-Lockerungsverordnung.
Auch Amateur- und Freizeitsportler dürfen Freiluft-Sportstätten unter Wahrung eines 2-Meter-Abstands wieder benutzen. Die Gruppengröße ist in der Verordnung nicht geregelt.
Indoor-Sport ab 29. Mai
Für die Zeit ab 29. Mai geplant ist die Öffnung aller Indoor-Sportstätten, wie es auf der Webseite des Sportministeriums heißt. Dann soll bei der Sportausübung für alle die Abstandsregel (zwei Meter) und eine noch festzulegende Quadratmeterzahl pro Person eingehalten werden. Damit sind dann laut Ministerium nicht nur Sportarten wie Turnen oder Tischtennis (ohne Doppel) wieder möglich, sondern auch Kampfsportarten, Hand-, Basket- oder Volleyball - allerdings ohne Körpernähe und Körperkontakt, wie es heißt.
(APA/red)
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