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Lockdown: Diese Regeln gelten ab Montag

©APA
Ab Montag gilt in ganz Österreich die FFP2-Maskenpflicht in Geschäften, öffentlichen Gebäuden und in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Ebenfalls ist dann auch der Babyelefant nicht mehr aktuell.
  • Der Mindestabstand wird auf zwei Meter erhöht.
  • In einigen Bereichen ist das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend.
  • Neben den Personen, die im Gesundheits- und Pflegebereich tätig sind, müssen sich künftig weitere Berufsgruppen verpflichtend wöchtentlich einer Antigen-Testung unterziehen.

Zwei-Meter-Abstand

Die Verordnung des Bundes sieht folgende Maßnahmen vor: Der Mindestabstand wird von einem Meter auf zwei Meter vergrößert. Dieser ist an allen öffentlichen Orten einzuhalten.

Ausnahmen: Davon ausgenommen sind Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, sowie nicht im gemeinsamen Haushalt wohnhafte Lebenspartner, einzelne engste Angehörige und einzelne wichtige Bezugspersonen.

FFP2-Maske

Das Tragen einer FFP2-Maske (oder einer gleichwertigen bzw. höherwertigen Maske) wird für folgende Bereiche verpflichtend sein:

  • Öffentliche Verkehrsmittel
  • Fahrgemeinschaften
  • Seil- und Zahnradbahnen (Skilifte)
  • Kundenbereiche von Betriebsstätten des Handels (z.B. Drogeriemarkt, Supermarkt) sowie von Betriebsstätten nicht körpernaher Dienstleistungsbetriebe (z.B. Kfz-Werkstatt)
  • Märkte – indoor und outdoor
  • Parteienverkehr von Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten
  • Gastronomie – sofern geöffnet (z.B. beim Abholen von Speisen und in Betriebskantinen)
  • Beherbergungsbetriebe – in allgemein zugänglichen Bereichen wie der Lobby oder an der Rezeption. (Betretung weiterhin nur aus Ausnahmegründen wie zu dringenden beruflichen Zwecken)
  • Krankenhäuser – Ausnahmen gelten für Kinder, Schwangere und Personen mit einer ärztlich bestätigten Maskenbefreiung
  • in allen Arztpraxen

Alle Infos und Fakten zur FFP2-Maske:

Die FFP2-Pflicht gilt ab dem Alter von 14 Jahren, ab 6 Jahren kann stattdessen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Jüngere Kinder müssen den Mund-Nasenbereich nicht abdecken.

Berufsgruppentestungen

Wöchentliche Berufsgruppentestungen sind ergänzend zu den schon bisher verpflichtenden Testungen im Gesundheits- und Pflegebereich für die folgenden Bereiche vorgesehen:

  • Arbeitnehmer mit Kontakt zu Kunden (z.B. Handel, Dienstleistungen, Verkehr)
  • Lehrer und Elementarpädagogen bei Kontakt zu Schülern
  • Lagerlogistik, wenn Mitarbeiter den Mindestabstand regelmäßig unterschreiten
  • Öffentlicher Dienst (Parteienverkehr)
  • Spitzensport (bei Mannschafts- und Kontaktsportarten)

Für die Berufsgruppentestungen gilt: Wer nicht getestet ist, muss eine FFP2-Maske tragen. Im Gesundheits- und Pflegebereich sind sowohl Testungen als auch FFP2-Masken (bei Kontakt zu Patienten bzw. Bewohnern) vorgeschrieben.

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Kultur

Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archive bleiben vorerst geschlossen. Für Bibliotheken ist künftig Click&Collect möglich.

Freizeit

Tierparks, Zoos und botanische Gärten bleiben vorerst geschlossen.

Sport

Outdoor-Sportstätten dürfen weiterhin betreten werden (z.B. Eislaufplatz, Loipen, Skigebiete), die 10-Quadratmeter-Regel ist einzuhalten. Künftig muss zudem ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten werden. Kontaktsportarten sind abseits des Profi-Bereichs weiterhin verboten.

Gastronomie

Die Gastranomie bleibt grundsätzlich geschlossen. Die Maßnahmen des Landes Vorarlberg wie das Verbot der Abholung von Speisen und Getränken in Skigebieten bleiben weiterhin in Kraft.

(red)

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