Am Dienstag wurden – bevor am 8. November die mündliche Verhandlung in Sachen Umweltverträglichkeitsprüfung beginnt – letzte ausständige Unterlagen an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) übermittelt. Darüber informierte Geschäftsführer Alexander Walcher die APA.
Zur Erklärung: Das BVwG prüft derzeit in zweiter Instanz den positiven Umweltverträglichkeitsbescheid für den geplanten S1-Abschnitt Schwechat bis Süßenbrunn samt Lobautunnel. Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen hatten den erstinstanzlichen Bescheid nämlich beeinsprucht. Mitte September lag bereits ein Großteil der Gerichtsgutachten vor, wobei es – anders als bei den Themen Verkehr, Luft, Erschütterung, Geotechnik, Wasser und Ökologie – beim Aspekt der Lärmbelastung noch Klärungsbedarf gab. Der Asfinag wurde eine Frist bis Ende Oktober eingeräumt, diese offenen Fragen zu beantworten.
Lobautunnel: Asfinag-GF rechnet mit positive Entscheidung
“Wir haben die Stellungnahme nun eingereicht und damit die noch offenen Fragestellungen bzw. Unklarheiten aufgeklärt”, so Walcher. Außerdem habe man die Berechnungen auf den letzten Stand gebracht. Da sich das Projekt bereits seit Jahren zieht, wurden inzwischen erfolgte Neu- und Umbauten von betroffenen Gebäuden nicht mehr berücksichtigt. Mit dem Update ist dies nun nachgeholt worden.
Damit ist aus Sicht Walchers vor Verhandlungsstart alles erledigt. Nach den mündlichen Verhandlungsterminen, im Zuge derer weitere Gutachten eingefordert werden könnten, befindet das Bundesverwaltungsgericht schließlich darüber, ob der positive UVP-Bescheid aus der ersten Instanz bestätigt wird. Der Asfinag-Geschäftsführer rechnet mit einer positiven Entscheidung im Frühjahr 2018. Abgesehen davon ist auch das Wasserrechts- und Naturschutzverfahren zum S1-Vorhaben noch ausständig. Dieses wird nämlich gesondert abgewickelt. Die Autobahngesellschaft will die entsprechenden Unterlagen nach der UVP-Verhandlung einbringen.
(APA, Red.)
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