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Loacker Recycling lässt Shredder-Vorgaben prüfen

Der Abfallverwerter Loacker Recycling lässt prüfen, ab welcher Schrottverarbeitungsmenge und unter welchen Vorraussetzungen die UVP-Pflicht besteht.
Der Abfallverwerter Loacker Recycling lässt prüfen, ab welcher Schrottverarbeitungsmenge und unter welchen Vorraussetzungen die UVP-Pflicht besteht. ©VOL.AT/Hartinger
Der Recyclingbedarf in der Region steigt immer weiter. Jetzt lässt der Abfallverwerter Loacker Recycling prüfen, ab welcher Schrottverarbeitungsmenge und unter welchen Vorraussetzungen die UVP-Pflicht besteht.

Seit gut eineinhalb Jahren gilt das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs, nach dem jede Neugenehmigung bei allen Zerkleinerungsanlagen für Abfälle mit einer Jahreskapazität von mindestens 35.000 t UVP-pflichtig ist. Jetzt geht es Loacker Recycling darum, rechtlich Klarheit bezüglich der Interpretation des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs zu schaffen.

Um das langwierige und vor allem kostenintensive UVP-Verfahren effizient planen oder gegebenenfalls vermeiden zu können, stellt Loacker Recycling jetzt einen Feststellungsantrag: Das Urteil gibt nämlich lediglich an, dass ein UVP-Verfahren ab einer Steigerung der Schrottverarbeitungsmenge von über 35.000 t erforderlich ist. Der Recyclingbetrieb lässt daher vom Amt der Vorarlberger Landesregierung prüfen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verarbeitung von Mischschrotten im Shredder bei einer Tonnagen-Erhöhung bestehen.

Recyclingbedarf steigt mit Wirtschaftswachstum

„Die Bevölkerung und die Wirtschaft wachsen stetig. Wir müssen und wollen schon lange mehr Material verarbeiten, denn der Schrott-Recyclingbedarf in der Region nimmt laufend zu. Um auf der sicheren Seite zu sein und weil es auf diesem Gebiet noch keine Erfahrung gibt, lassen wir von den Behörden zuerst prüfen, welche Möglichkeiten modernem Recycling heute überhaupt gegeben werden. Wir prüfen nun für die Zukunft, welche Mengen, außer den bereits genehmigten, unter welchen Bedingungen recycelt werden dürfen. Weiters wollen wir ja auch unsere Recyclingprozesse ständig verbessern: Wir planen den Einbau eines neuen, hocheffizienten Filters – sofern die Investition wirtschaftlich tragbar ist. Die bestehende Shredder-Abluftanlage entspricht dem Stand der Technik, aber der neue Filter könnte die Emissionen des Shredders noch mehr drosseln“, erläutert Geschäftsführer Karl Loacker.

Ursprüngliche Beschränkung aus den 80er-Jahren

Der Bewilligungsbescheid, den Loacker Recycling für das Betreiben des Shredders in Götzis besitzt, baut auf Grundlagen aus den 1980er Jahren auf. Seit damals hat sich vieles geändert: So ist zum Beispiel die Bevölkerung im Land um fast die Hälfte gestiegen. Mit dem Bevölkerungs- und dem Wirtschaftswachstum ist auch die Menge an Schrott stark gestiegen, denn: Geht es der Wirtschaft gut, gibt es auch mehr Sekundärrohstoffe aufzubereiten. Auch bezüglich Betriebszeiten ist der Shredder von Loacker Recycling eingeschränkt. Aufgrund des alten Bescheids steht er am Dienstag- und Donnerstagnachmittag still – ein klarer Wettbewerbsnachteil“, erklärt Karl Loacker.

(red)

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