LIVE: Semesterstart und Impfquote bei Studierenden
Während es für den Schulbetrieb in Zeiten von Corona konkrete Vorgaben des Bildungsministeriums gibt, können an den Hochschulen die Rektorate autonom über die Regeln für den Präsenzbetrieb bestimmen. Schon jetzt können öffentliche Unis, Fachhochschulen (FH) und Pädagogische Hochschulen (PH) nur Geimpften, Getesteten und Genesenen (3G) den Zutritt ermöglichen.
Unis und Hochschulen entscheiden autonom
Die FH Uni Wien hat etwa in einem Rundschreiben an die Studenten bekanntgegeben, dass ab sofort nur mehr die 2,5-G-Regel gilt. Das heißt, wer an Vorlesungen und Kursen teilnehmen möchte, muss geimpft, genesen oder PCR-getestet sein.
Bei Privathochschulen und Privatunis wäre es laut Stefan Huber von Cerha Hempel Rechtsanwälte schon jetzt möglich, eine Corona-Impfung als Voraussetzung für die Zulassung festzulegen.
(APA/red)
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