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Bei coranabedingten Absagen: 300 Mio. Euro schwerer Schutzschirm für Veranstaltungsbranche

Schutzschirm soll Veranstaltern von Kongressen, Tagungen, Konzerten, aber auch Theatern Planungssicherheit geben.
Schutzschirm soll Veranstaltern von Kongressen, Tagungen, Konzerten, aber auch Theatern Planungssicherheit geben. ©APA - GEORG HOCHMUTH
Die Veranstaltungsbranche leidet unter vielen coronabedingten Einschränkungen. Daher präsentierte die Regierung am Freitag einen millionenschweren neuen Schutzschirm.
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Die Regierung stellt 300 Mio. Euro für die angeschlagene Veranstaltungsbranche bereit. Das verkündeten Vizekanzler Werner Kogler, Kunst- und Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer (beide Grüne), Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (beide ÖVP) am Freitag.

Werden Veranstaltungen coronabedingt abgesagt, sollen nicht stornierbare Ausgaben, wie z.B. die Miete für Hallen, Saaltechnik oder Personalkosten, ersetzt werden. Bei Einschränkungen für Veranstaltungen, z.B. aufgrund reduzierter Gästezahl, sollen auch diese Kosten ersetzt werden.

Die Veranstaltungswirtschaft trägt mit 8,9 Milliarden Euro 3,4 Prozent zur Wirtschaftsleistung Österreichs bei, sichert in der Branche 144.000 Arbeitsplätze, inkl. Zulieferern sind es 250.000 mit dem Sektor verknüpfte Jobs.

Mahrer: "Wichtig für den Wirtschaftsstandort Österreich"

WKÖ-Präsident Harald Mahrer ist dementsprechend erfreut über den 300 Millionen Euro schweren Schutzschirm: "Die Rettung der Veranstaltungsbranche ist enorm wichtig für den Tourismusstandort und den gesamten Wirtschaftsstandort Österreich. Denn es geht um tausende Existenzen und hunderttausende Arbeitsplätze."

Branche schwer getroffen

Die Veranstaltungs-Branche zählt mit zu den Branchen, die durch die Corona-Krise am längsten und härtesten getroffen sind: Messen, Kongresse oder Tagungen werden derzeit kaum oder gar nicht geplant. Zu groß ist die Unsicherheit, gerade auch vor dem Hintergrund der neuerlich steigenden Covid-19-Infektionszahlen. 

Wer hat Anspruch?

Den Schutzschirm können Veranstalter von Veranstaltungen (inkl. Kongresse, Messen und Märkte) unabhängig der jeweiligen Rechtsform, Unternehmensgröße und -sitz in Anspruch nehmen. Die Abwicklung übernimmt die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT). Die Beantragung einer Haftung einer Veranstaltung soll noch im November möglich sein.

Ab November

"Wir gehen davon aus, dass der Schutzschirm mit Beginn November in Kraft treten kann", sagte Köstinger auf der heutigen Pressekonferenz. Gelten werde dieser nur für Veranstaltungen, die gemäß der geltenden Coronabestimmungen geplant wurden.

Der "Schutzschirm", der noch vom Nationalrat beschlossen und von der EU-Kommission abgesegnet werden muss, soll Veranstaltern von Kongressen, Tagungen, Konzerten, aber auch Theatern Planungssicherheit geben.

Enge Auslegung bei Veranstaltungsbegrenzungen

Mit Montag traten in Österreich weitere Einschränkungen zur Verhinderung einer Weiterbreitung von SARS-CoV-2 in Kraft. Bei nicht professionell organisierten Indoor-Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze sind nur mehr zehn Personen zulässig. Wie das Gesundheitsministerium auf seiner Website klarstellte, wird bei Freizeitaktivitäten der Veranstaltungsbegriff eng ausgelegt.

10-Personen-Limit

Das Zehn-Personen-Limit gilt demnach grundsätzlich "für soziale Aktivitäten in Gruppen", die in geschlossenen Räumen stattfinden. Umfasst sind "insbesondere geplante Zusammenkünfte und Unternehmungen zur Unterhaltung, Belustigung, körperlichen und geistigen Ertüchtigung und Erbauung". Kleinere kulturelle Events und Sport- sowie Freizeit-Veranstaltungen, die nur Stehplätze und kein Sicherheitskonzept bieten, sind demnach auf zehn statt bisher auf 50 Personen zu begrenzen. Das betrifft beispielsweise Yoga-Kurse, Zumba-Stunden, Karten-Runden und Spieleabende. Dasselbe gilt für Hochzeiten, Filmvorführungen, Ausstellungen, Vernissagen, Kongresse, Schulungen und Aus- und Fortbildungen ohne zwingende berufliche Notwendigkeit. Ausgenommen sind lediglich Begräbnisse. Rettungs- und Feuerwehrorganisationen sind bei ihren Aus- und Fortbildungen insofern nicht betroffen, als sie in ihren Schulungsstätten längst Präventivmaßnahmen und Vorsorge gegen die Verbreitung des Coronavirus getroffen haben sollten. Außerdem sind sie dazu angehalten, Schulungen mit fixen Sitzplätzen abzuhalten und einen Covid-19-Beauftragten zu bestellen.

Im Freien

Im Freien gilt bei gruppenweisen Freizeit-Aktivitäten seit Montag eine Höchstgrenze von 100 Personen. Bei professionellen Veranstaltungen mit einem Sicherheitskonzept und fixen Sitzplätzen erhöht sich das Limit auf bis zu 3.000 Personen, in Innenräumen auf maximal 1.500. Kann dabei der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden und sind keine sonstigen Schutzvorrichtungen gegeben - etwa Abgrenzungen aus Plexiglas -, muss auch am Sitzplatz Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, sind von der Abstandsregel ausgenommen.

Bei Veranstaltungen mit über 200 Personen

Bei Veranstaltungen mit mehr als 200 Personen ist zwingend ein Covid-19 Beauftragter zu bestellen und ein entsprechendes Präventionskonzept zu erarbeiten und umzusetzen. Indoor-Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen bedürfen grundsätzlich einer behördlichen Bewilligung. Bei Freiluft-Events liegt diese Grenze bei 750 Personen.

Die Regeln für Messen

Sämtliche Fach- und Publikumsmessen müssen behördlich bewilligt werden, brauchen zusätzlich einen Covid-19-Beauftragten, ein Präventionskonzept und geschulte Mitarbeiter. Unabhängig davon, ob die Messe im Freien oder in einem geschlossenen Raum stattfindet, ist eine MNS-Maske zu tragen, selbst wenn der Ein-Meter-Abstand eingehalten werden kann. Dasselbe gilt auf Märkten. Bei Vorträgen oder Seminaren auf Messen sind die Besucher auf die bei Veranstaltungen vorgesehenen Grenzen zu beschränken.

Maskenpflicht in Sportstätten

Generelle Maskenpflicht herrscht auch bei Sportstätten in geschlossenen Räumen, und zwar sowohl für Personal als auch für Kunden. Der Mund-Nasen-Schutz darf nur bei der unmittelbaren Sportausübung abgenommen werden. In Fitnessstudios, die von der Zehn-Personen-Regelung ausgenommen sind, muss er zwischen den einzelnen Geräte-Stationen bzw. Trainingsbereichen getragen werden.

10 Personen Grenze im Hobbysport

Im Hobbysport kommt die Zehn-Personen-Grenze bei Mannschaftssportarten nicht zur Anwendung, bei denen mehr als zehn Sportler zum Spielbetrieb erforderlich sind. Im Fußball, Basketball oder Eishockey werden die Spieler beider Mannschaften nicht in die Höchstteilnehmerzahl miteinberechnet. In diesen Fällen ist die zulässige Teilnehmerzahl "durch die von der jeweiligen Sportart erforderliche Spielerzahl beschränkt", betont das Gesundheitsministerium.

Ganz allgemein gelten die Personenobergrenzen nicht für den Profi-Sport bzw. den beruflichen Bereich. Bauarbeiter, die oft auf engstem Raum tätig sind, müssen damit nicht abzählen, wie viele Kollegen sich gerade neben ihnen befinden. Dasselbe bleibt Künstlern, etwa bei Theater- oder Orchesterproben erspart.

(Red) (APA)

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