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„Littering-Verbot“ in Feldkirch beschlossen

Mit der Novelle des Landes-Abfallwirtschaftsgesetzes haben die Gemeinden die Möglichkeit erhalten, für öffentliche Straßen und öffentliche Freiräume Verunreinigungsverbote zu erlassen. Das Gesetz sieht außerdem vor, dass dem Verursacher die Kosten für die Beseitigung des Abfalls mit Bescheid vorgeschrieben werden können.


Der Vorarlberger Umweltverband sowie die Gemeinden und Städte haben sich bezüglich dieser im ganzen Land verbreiteten Problematik koordiniert und werden bei einer gemeinsamen Pressekonferenz am 16. Juli in Bregenz detailliert informieren.

Öffentliche Verunreinigungen

Im Stadtgebiet von Feldkirch wird zunehmend festgestellt, dass öffentliche Orte verunreinigt werden. Insbesondere achtlos weggeworfene Abfälle, wie Zigarettenkippen, Essensreste, Dosen, Plastikflaschen und Verpackungen aller Art müssen händisch von Mitarbeitern des Straßenreinigungsdienstes aufgesammelt werden. Mit der zunehmenden Vermüllung sind auch ein stetig steigender Aufwand für den städtischen Straßendienst und damit höhere Kosten für die Allgemeinheit verbunden.

Dokumentation der Verunreinigungen

Die Mitarbeiter des Stadtbauhofs und der Stadtpolizei haben dazu in den letzten Wochen eine Fotodokumentation erstellt. Daraus ergibt sich, dass Verunreinigungen durch Abfall praktisch überall vorkommen und sich nicht auf bestimmte Gebiete beschränken. Aus diesen Beweggründen hat die Stadtvertretung Feldkirch in ihrer gestrigen Sitzung ein Littering-Verbot beschlossen.

Das Verbot soll ab 1. August 2018 für alle öffentlichen Straßen sowie für alle öffentlichen Freiräume im gesamten Stadtgebiet in Kraft treten.

Die Überwachung der Einhaltung der Verordnung wird zunächst durch die Stadtpolizei erfolgen. Darüber hinaus sollen auch die Organe der Parkabgabe-Aufsicht ermächtigt werden, die Verordnung zu überwachen sowie ein speziell geschulter Mitarbeiter der Abfallwirtschaft im Stadtbauhof.

Quelle: Stadt Feldkirch/Podgornik 

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