Der Bodypacker reiste im Dezember 2014 mit 1,3 Kilogramm Kokain im Bauch aus der Dominikanischen Republik nach Oberösterreich. In einer Linzer Wohnung hätte er das in Plastikkugeln verpackte Suchtgift wieder ausscheiden sollen. Dazu war er aber nicht in der Lage – er hatte einen künstlichen Darmausgang.
Die Anklage im Prozess in Linz warf den aus der Dominikanischen Republik stammenden zwei Frauen und drei Männern unter anderem vor, sie hätten den Bodypacker in Wien abgeholt und in der Linzer Wohnung drei Tage lang vergeblich malträtiert, um an das Suchtgift zu kommen. Zuletzt wurde er nach Tschechien gebracht und vor einem Hotel abgesetzt. Er überlebte nur knapp. In seinem Prozess in Tschechien belastete er die in Linz Angeklagten.
Angeklagt waren die zwischen 35 und 49 Jahre alten Frauen und Männer unter anderem wegen der Delikte Suchtgiftschmuggel und -handel, Freiheitsentziehung und Aussetzung auch als Beitrags- oder Bestimmungstäter. Nur eine Frau war geständig im Sinne der Anklage, die übrigen vier Angeklagten bestritten großteils die Vorwürfe.
Drei Tage lang sollen von den Angeklagten zum Teil schmerzhafte Methoden angewendet worden sein, um an das Suchtgift in seinem Körper zu gelangen. Der Schmuggler fiel deswegen sogar in Ohnmacht, wie er später vor der Polizei zu Protokoll gab. Es kamen aber nur zwölf Kugeln zutage.
Weil sich der Zustand des Bodypackers immer mehr verschlechterte, wurde er – laut Anklage auch um die Spuren zu verwischen – von Linz nach Tschechien gebracht. Er schleppte sich dort noch in ein Hotel, die Rezeption rief die Rettung. Der Mann wurde durch eine Not- und weitere Operationen gerettet. Er ist inzwischen in Tschechien rechtskräftig zu drei Jahren Haft verurteilt worden und sitzt dort im Gefängnis. In seinem Verfahren belastete er die nunmehr fünf Angeklagten. Er wurde auch Ende März vom Linzer Gericht in einer Videokonferenz befragt.
Das Gericht sprach alle Angeklagten jeweils wegen gleicher oder unterschiedlicher Delikte zum Teil als Beitragstäter oder als Auftraggeber schuldig: Suchtgifthandel, -schmuggel, Freiheitsentziehung und Aussetzung. Die Verteidiger meldeten entweder Rechtsmittel an oder erbaten Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Die Urteile sind somit allesamt nicht rechtskräftig.
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