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LH Wallner für Kürzung der Familienbeihilfe für EU-Ausländer

Wallner unterstütz vorstoß von Kurz
Wallner unterstütz vorstoß von Kurz ©VOL.AT
Bregenz  – Nach den Ergebnissen des EU-Gipfels von vergangener Wochen spricht sich nun auch LH Markus Wallner für eine Kürzung der Familienbeihilfe für EU-Ausländer aus.
Kurz für Anpassung bei Familienbeihilfe
Sonderrechte für Großbritannien

Wenn es nach Landeshauptmann Wallner geht soll es möglich werden, die Familienbeihilfe für EU-Ausländer, deren Kinder in den Herkunftsländern leben, an das Niveau am Wohnsitz anzupassen.

“Wenn wir die europarechtliche Möglichkeit dazu bekommen sollten, dann macht es Sinn, dies auch für Österreich umzusetzen.” Es sei nur schwer zu verstehen, warum Österreich jährlich über 220 Millionen Euro in Form von Familienbeihilfe ins Ausland überweise. Er unterstützt diesbezügliche Vorstöße von Familienministerin Sophie Karmasin und Außenminister Sebastian Kurz.

223 Millionen Euro gehen ins Ausland

Bislang waren alle EU-Staaten verpflichtet, Kindern von EU-Ausländern den vollen Familienbeihilfensatz zu zahlen, wenn diese in den Herkunftsländern leben. Im Vorjahr hat Österreich 223 Millionen Euro Familienbeihilfe an im EU-Ausland lebende Kinder ausgezahlt. Das könnte sich nun ändern, wenn sich Großbritannien beim Referendum am 23. Juni für einen Verbleib in der Europäischen Union entscheidet, zeigt sich Wallner zuversichtlich.

“Diese Chance gilt es zu ergreifen”, erklärt Landeshauptmann Wallner. “Das Geld, das mehr im Land bleibt, kann an heimische Familien ausbezahlt werden”, so Wallner.

Sonderrechte für Großbritannien

Beim EU-Gipfel vergangene Woche wurden Großbritannien weitere Sonderrechte eingeräumt. So wird London gewisse Sozialleistungen, wie etwa die Kinderbeihilfe, die den Großbritannien arbeitenden EU-Ausländern zustehen, einschränken können. Diese Maßnahmen werden zeitlich auf maximal sieben Jahre befristet und müssen von der EU-Kommission und den anderen EU-Staaten genehmigt werden. Außerdem müssen sie mit einer “Notlage” des Sozialsystems begründet werden können. Des weiteren soll das Kindergeld für Kinder, die im EU-Ausland leben, anhand der Lebenshaltungskosten des jeweiligen Landes berechnet werden. Diese Regelung können die anderen EU-Staaten ab dem Jahr 2020 übernehmen

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