In Wien wird Montagnachmittag das Ergebnis der Wiederholung der Bezirksvertretungswahl in der Leopoldstadt amtlich besiegelt. Der Beschluss der Stadtwahlbehörde ist im Prinzip ein reiner Formalakt, da das Endergebnis längst vorliegt. Doch nun beginnt auch eine vierwöchige Frist für einen möglichen Einspruch vor dem Verfassungsgerichtshof. Einen solchen könnte es erneut geben.
Bisher durfte das Resultat der Wahl-Reprise nur als “vorläufig” bezeichnet werden, heute wird es “amtlich”. Das Ergebnis vom 18. September war eine veritable Überraschung. Die Grünen durften sich über einen fulminanten Wahlsieg freuen. Mit rund 35 Prozent verwiesen sie den bisherigen Spitzenreiter SPÖ auf Platz zwei. Die Roten kamen nur mehr auf knapp über 28 Prozent. Für die FPÖ, die die Wahl vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) angefochten hatte, blieb wieder nur der dritte Platz (22,5 Prozent).
Leopoldstadt-Wahl: Folgt die nächste Anfechtung
Nun könnte es sein, dass sich die Höchstrichter erneut mit den Wahlkarten beschäftigen müssen – bei deren Auszählung es bereits 2015 zu Unregelmäßigkeiten gekommen war. Im Visier stehen auch im zweiten Bezirk die schadhaften, sich an den Klebestellen öffnenden Kuverts. Anders als die ebenfalls zur Wiederholung anstehende Hofburg-Stichwahl wurde der Urnengang in der Leopoldstadt trotz der Probleme nicht verschoben. Die Stadt entschied sich dafür, die Wahlkarten auszutauschen.
Dass wieder angefochten wird, gilt als wahrscheinlich. Die EU-Austrittspartei kündigte an, dies “so gut wie sicher” tun zu wollen. Auch die NEOS überlegen. Sie werden noch in dieser Woche im Rahmen eines “Bürgerforums” darüber beraten.
(APA, Red.)
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