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Leiche im Müll: Schuldsprüche für alle Angeklagten

Der Hauptangeklagte muss für 20 Jahre ins Gefängnis
Der Hauptangeklagte muss für 20 Jahre ins Gefängnis ©APA (Webpic)
Der Prozess gegen vier Obdachlose, die einen Kumpanen im März 2017 zu Tode gequält und die Leiche in einem Müllcontainer abgelegt haben sollen, ist Mittwochabend mit vier Schuldsprüchen zu Ende gegangen.

Die Beschuldigten wurden zu 15 Monaten bis 20 Jahren Haft verurteilt. Der Richterspruch ist nicht rechtskräftig.

Der 55-jährige Hauptangeklagte wurde wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt. Die Geschworenen stimmten mit 5 zu 3 Stimmen für Mord. Der Angeklagte meldete sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Seine Lebensgefährtin wurde einstimmig wegen schwerer Körperverletzung verurteilt – sie muss für drei Jahre in Haft. Bei der Beschuldigten wurde die besondere Grausamkeit der Tat – das Ausdrücken von brennenden Zigaretten am Penis – erschwerend gewertet.

Ein weiterer Angeklagter muss ebenfalls wegen schwerer Körperverletzung in Haft. Er erhielt zweieinhalb Jahre. Sein 17-jähriger Sohn erhielt 15 Monate wegen schwerer Körperverletzung. Die drei nahmen ihr Urteil an, jedoch gab die Staatsanwältin keine Erklärung ab.

(APA)

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