Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Frühpensionist hatte auch versucht, sich das Leben zu nehmen. Er legte ein umfassendes Geständnis ab. Am Nachmittag gab Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner ihre Einschätzung zum Angeklagten ab. So hält sie ihn für “absolut zurechnungsfähig” und auch nicht für “hochgradig abnorm”. Er habe einen “erweiterten Mord” begangen.
Trennung empfand der Mann als “Verrat”
Das Jahr 2009 brachte einen Bruch in seinem Leben. Ab diesem Zeitpunkt hab er im “Jahrestakt gesundheitliche Hiobsbotschaften” erhalten. In ihm wuchs die Angst vor dem Alleinsein als todkranke, pflegebedürftige Person. Er habe es als Aufgabe seiner Frau angesehen, ihn davor zu bewahren, führte die Gutachterin aus. Doch sie verließ ihn, was ihn zutiefst gekränkt habe. “Damit hatte sie ihr Recht auf Leben verwirkt.” Ganz offensichtlich habe er Liebe mit Besitz verwechselt, das Verlassen empfand er als “Verrat”, so Kastner.
Er wollte sie leiden sehen
Einblick in seine Gedankenwelt präsentierte auch der Richter, als er den dreiseitigen Abschiedsbrief vorlas, den er einen Tag vor der Tat verfasst hatte. “Ich lasse mich nicht betrügen und verarschen”, kommentierte er das Verhältnis zu seiner Frau. Sie habe “die Rechnung ohne mich gemacht”. Jetzt wolle er sehen “wie sie leidet”. Kastner sprach von einem “erweiterten Mord”, da es dem Gekränkten in erster Linie darum ging, seine Gattin zu töten. Danach sei er mit sich im Reinen gewesen.
Selbstmordversuch misslang
Ein jahrelanger Ehestreit endete im Vorjahr mit der tödlichen Bluttat. Der Frühpensionist lauerte seiner Noch-Gattin in deren Wohnung auf, um “sie umzubringen”, wie der Angeklagte auch unumwunden zugab. Er attackierte die 53-Jährige mit den mitgebrachten Tatwaffen im Bereich des Kopfes, des Oberkörpers und des Bauches. Das Opfer schleppte sich noch schwer verletzt ins Stiegenhaus und starb dort. Der Angreifer schnitt sich mit dem Messer mehrmals in den Hals, überlebte jedoch.
Neuer Partner ließ das Fass überlaufen
Staatsanwalt Wilfried Kondert stellte den Angeklagten als einen “berechnenden, manipulativen Mann” dar, der es nicht ertragen konnte, dass seine Frau ein Leben ohne ihn plante: “Er hat seinen Willen durchsetzen wollen, koste es, was es wolle.” So habe er bewusst Strategien wie Erpressungen eingesetzt, um seine Gattin zu halten. Doch dann kam es zur Zäsur: Die Frau hatte einen neuen Lebensgefährten, so Kondert. Ihm wurde klar, verloren zu haben und er habe den Entschluss gefasst, zu töten. Erstmals lauerte er der Frau am 11. Juli im Stiegenhaus auf. “Sie hat mir aber leidgetan”, erklärte der Angeklagte, warum er damals wieder Abstand von seinem Vorhaben nahm.
“Wollte, dass sie still ist”
Am 30. Juli setzte er seinen Plan dann aber in die Tat um. Dazu stahl er der Tochter den Schlüssel für die Wohnung der Mutter, versteckte sich dort und wartete, bis die Frau von der Nachtschicht heim kam. Als sie ihren Mann entdeckte, schrie sie offenbar laut. “Dann hab ich zugestochen, ich wollte nur, dass sie still ist,” berichtete der Angeklagte relativ ungerührt dem Geschworenengericht unter Vorsitz von Richter Wolf-Dieter Graf. Anschließend versuchte er, sich selber das Leben zu nehmen.
Angeklagten beteuert Liebe zu seiner Frau
“Das ist nur die halbe Wahrheit”, meinte Verteidiger Thomas Loos. Auch wenn bei seinem Mandanten daheim – er hat vier Kinder – ein “rauer Umgangston” geherrscht habe, sei er “loyal zu seiner Familie” gestanden. Die Töchter hätten den Vater aber als “Bankomaten” ausgenützt und die Eltern gegeneinander ausgespielt. Dann verlor der Hilfsarbeiter wegen einer tödlichen Krankheit seinen Job und die Frau habe sich von ihm abgekehrt, versuchte Loos den Geschwornen die Tat nachvollziehbar zu machen. “Sie hat mich immer wieder provoziert”, meinte auch der krebskranke Angeklagte. Aber “ich bereue alles, ich habe meine Frau immer geliebt”.
Die erwachsenen Kinder hingegen beschrieben die Ehe der Eltern eher als ein Martyrium für die Mutter, wollen nichts von einem liebenden Gatten bemerkt haben. Gewaltsame Übergriffen wie Schläge und Fußtritte hätten das mehr als 30-jährige Eheleben bestimmt.
(APA)
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