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Lebenslange Haft für 30-Jährigen wegen Mordes an Freundin

Das Urteil ist nicht rechtskräftig
Das Urteil ist nicht rechtskräftig
Wegen Mordes an seiner Freundin ist ein 30-Jähriger am Landesgericht Wiener Neustadt am Dienstagabend zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Die Geschworenen folgten mit ihrer Entscheidung mit acht zu null Stimmen der Staatsanwaltschaft.


Verteidiger Wolfgang Blaschitz hatte auf Körperverletzung mit tödlichem Ausgang plädiert. Der Angeklagte selbst hatte sich zu Prozessbeginn am Montag nicht schuldig bekannt. Er räumte zwar die Tötung der 31-Jährigen ein, stellte das Geschehen aber als “Unfall” im Kokain- und Drogenrausch dar.

Erschwerend wirkten sich die Vorstrafen des Mannes aus. Kein einziger Umstand sei mildernd gewesen, hieß es in der Urteilsbegründung.

Laut Anklage hatte der Mann die 31-Jährige nach einem Streit in ihrem Haus im Bezirk Baden im November 2014 mit beiden Händen bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und ihr dabei den Kehlkopf gebrochen. Danach stach er ihr mit einem Messer fünfmal in den Hals- und Brustbereich. Sie verblutete.

Am zweiten Verhandlungstag am Dienstag erklärte Gerichtspsychiaterin Sigrun Rossmanith den Angeklagten für schuldfähig. Als er seine um ein Jahr ältere Freundin tötete, lag bei ihm “keine tief greifende Bewusstseinsstörung und auch kein Dämmerzustand” vor – er wusste, was er tat. Zum Drogenkonsum des Paares meinte die Sachverständige, der Mix aus Kokain und Alkohol sei “eine gefährliche Sache. Das macht am gewaltbereitesten.” Sie charakterisierte die Liaison als ein “aufgeladenes, hochpathologisches Beziehungsgefüge”, eine sado-masochistische Abhängigkeit auf emotionaler Ebene.

Ihr Sohn sei sehr verliebt gewesen, sagte die Mutter des 30-Jährigen im Zeugenstand, berichtete aber auch von wiederholten Streitigkeiten. “Aber sie haben nicht voneinander lassen können.”

In den Morgenstunden der Tatnacht sei ihr Sohn zu ihr gekommen und habe nur gesagt, dass etwas passiert sei. Nicht mehr. Daraufhin habe sie befürchtet, dass er der 31-Jährigen “ein oder zwei Watsch’n” gegeben hatte und deshalb wieder ins Gefängnis müsse, weil die Reststrafe des Haftentlassenen ja noch offen war. Sie begleitete ihn auf den Polizeiposten – und erfuhr, dass die Frau tot war.

Einer guten Freundin des Opfers zufolge wurde die 31-Jährige mehrmals geschlagen und musste deshalb sogar einmal ins Krankenhaus. Etwa zwei Wochen vor der Tat habe sie ihr dringend zur Trennung geraten – “sonst bringt er dich noch um”, erzählte die Zeugin.

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