Hätte nur ein weiterer Laienrichter mit „nicht schuldig“ gestimmt, hätte das für Michael P. einen Freispruch vom Mord bedeutet. Die Frage nach dem sexuellen Missbrauch fiel trotz des eindeutigen DNA- Gutachtens auch nicht eindeutig aus. Hier stimmten die Geschworenen mit 7:1 Stimme für „schuldig“. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Elmar Kresbach legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.
Besondere Brutalität Grund für “lebenslang”
Bei der Strafbemessung schlugen sich neben den zahlreichen Vorstrafen und dem Zusammentreffen mehrerer Verbrechen die besondere Brutalität bei der Tatbegehung sowie der Missbrauch eines Vertrauensverhältnisses erschwerend nieder. Das Gericht ging demnach davon aus, dass Nicole Strau Michael P. nicht begleitet hätte, hätte sie ihn nicht als Freund der Tante gekannt. Angesichts dieser Umstände hielt das Schwurgericht die Höchststrafe für angemessen.
Der 37-jährige Angeklagte bewahrte trotz des umstrittenen Wahrspruchs die Ruhe und nahm die lebenslange Haft nach außen ungerührt zur Kenntnis. Sein Verteidiger schien von dem „Beinahe-Freispruch“ vom angeklagten Mord fast überrascht.
Auch die Berufsrichter staunten offensichtlich über die Stimmverteilung unter den Geschworenen. Immerhin drei Laienrichter hielten Michael P. nicht für den Mörder, einer schenkte sogar den Beteuerungen des Angeklagten Glauben, sich nicht ein Mal an der Achtjährigen vergangen zu haben.
Bei Freispruch durch Geschworene wär’s ans OGH gegangen
Theoretisch betrachtet hätten die drei Berufsrichter einen Freispruch vom Mädchenmord aber nicht hinnehmen müssen. Wäre die Abstimmung mit 4:4 oder noch deutlicher zu Gunsten des Angeklagten ausgegangen, hätte für sie die Möglichkeit bestanden, den Wahrspruch wegen Irrtums der Geschworenen auszusetzen. Der Akt wäre dann zwecks Überprüfung zum Obersten Gerichtshof (OGH) gewandert, anschließend hätte es ein neues Verfahren in erster Instanz – mit neuen Berufs- und Laienrichtern – gegeben.
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Redaktion: Birgit Stadtthaler
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