Zudem wurde der krebskranke, von seiner Krankheit sichtlich gezeichnete Täter in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Verteidiger Ruldof Mayer meldete dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.Wie der Vorsitzende des Schwurgerichts, Roland Weber, darlegte, komme in diesem Fall infolge der “unglaublichen Brutalität” nur die Höchststrafe infrage.
Der Angeklagte habe ohne erkennbares Motiv “eine völlig unbeteiligte Person binnen zwei Minuten aus dem Leben gerissen”. Darüber hinaus habe er vor der Bluttat die Wohnung seines Sohnes angezündet und sich nach den tödlichen Schüssen in die Steiermark begeben, um auch noch das Haus seiner Ex-Frau in Flammen zu stecken. “Sie haben in 24 Stunden eine Spur der Verwüstung gezogen”, bemerkte Weber.
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