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Lebenslang für 28-Jährigen in Wiener Neustädter Mordprozess

Der 28-Jährige hatte sich nicht schuldig bekannt
Der 28-Jährige hatte sich nicht schuldig bekannt ©APA/SOPHIA KILLINGER
Mit lebenslanger Haft für einen 28-Jährigen hat am Dienstag ein Mordprozess am Landesgericht Wiener Neustadt geendet. Der Rumäne wurde schuldig gesprochen, heuer im Februar eine 81-Jährige in Baden mit mindestens 17 wuchtigen Schlägen mit einem Hammer getötet zu haben. Der Mann hatte sich zu Beginn der Geschworenenverhandlung am 18. November nicht schuldig bekannt. Er wurde durch DNA-Spuren belastet. Das Urteil ist nach Gerichtsangaben nicht rechtskräftig.

Der 28-Jährige, der das Opfer seit seiner Kindheit kannte, soll laut Staatsanwaltschaft die Pensionistin in der Nacht auf den 10. Februar in ihrer Wohnung getötet haben. Danach soll er sich seine Hände und die Tatwaffe - vermutlich ein Schlosserhammer - in der Küche gewaschen, sich mit einem Geschirrtuch abgetrocknet und einen Sessel neben der Leiche platziert haben, bevor er das Mehrparteienhaus verließ. "Ein finanzielles Motiv erscheint sehr naheliegend", der Angeklagte habe "großes Interesse" an der Eigentumswohnung der 81-Jährigen gehabt, so der Staatsanwalt zu Prozessbeginn. Die Seniorin habe das durchschaut und nicht mitgespielt, "das war letzten Endes ihr Todesurteil".

Angeklagter meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an

Die Tote war am 10. Februar entdeckt worden. Der 28-Jährige hat laut Staatsanwalt "eine Vielzahl an Spuren hinterlassen", etwa DNA an der Leiche, in der Küche, am Geschirrtuch und am Sessel sowie Schuhabdrücke. Der Beschuldigte wurde am 12. März an seiner Wohnadresse in Baden festgenommen. Die 81-Jährige sei "eine geliebte Person, wie meine eigene Oma" gewesen, erklärte der Angeklagte. Er gab an, während der Tatzeit zuhause gewesen zu sein.

Am Dienstag standen weitere Zeugenaussagen und mehrere Sachverständigengutachten auf dem Programm, bevor sich die Geschworenen zur Beratung zurückzogen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil der Angeklagte laut Angaben des Landesgerichts Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung anmeldete.

(APA)

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