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Laudamotion verrechnet 55 Euro Check-in-Gebühr am Flughafenschalter

Beim Check-in am Flughafen fallen extra Gebühren an.
Beim Check-in am Flughafen fallen extra Gebühren an. ©APA/AFP/DPA/ROLF VENNENBERND
Laudamotion-Passagiere sollten auch das Kleingedruckte lesen: Sollte man vor dem Abflug nicht bereits online eingecheckt haben, werden Check-in-Gebühren von 55 Euro pro Person und Strecke am Flughafenschalter eingehoben.

Laudamotion-Passagiere, die vor dem Abflug nicht online einchecken, erleben derzeit häufig eine böse Überraschung. Sie müssen beim Check-in am Flughafenschalter pro Person und Strecke eine Gebühr von 55 Euro zahlen. Nachdem sich die Beschwerden von Fluggästen in letzter Zeit gehäuft haben, prüft die Arbeiterkammer nun eine Abmahnung des Ferienfliegers.

“Gebühren-Erhebung ist rechtlich zulässig”

“Das Erheben der Gebühren ist rechtlich zulässig”, betont Daniela Gabler von der Konsumentenschutzabteilung der Arbeiterkammer Salzburg, welche die Prüfung angeregt hat. “Die Informationen zu den Gebühren findet sich im Kleingedruckten der Beförderungsbedingungen, das wird aber von vielen Passagieren überlesen.” Man könne darum allen Fluggästen nur raten, nicht erst am Airport einzuchecken, sondern das spätestens zwei Stunden vor dem Abflug online zu erledigen. Eine idente Gebührenregelung gilt übrigens auch beim Laudamotion-Miteigentümer Ryanair.

Gabler empfiehlt allen Passagieren, ihre Bordkarte auszudrucken und zum Flughafen mitzunehmen oder sie alternativ auf das Handy oder Tablet zu laden. “Mobile Bordkarten werden allerdings auf den meisten, nicht aber auf allen Flughäfen akzeptiert.” Und gerade vor Rückflügen stehe Reisenden oft kein Drucker für die Bordkarten zur Verfügung.

AK prüft Abmahnung wegen Check-in-Gebühren bei Laudamotion

“Wir würden uns darum einen gesonderten Hinweis der Airline wünschen und wollen gegen das Verstecken der Gebühren in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgehen”, sagte Gabler. “Die Arbeiterkammer prüft auch, ob diese Check-in-Praxis nicht doch unrechtmäßig ist und hat Laudamotion um eine Stellungnahme ersucht.” Allerdings würden die AGB der Fluglinie auf Ryanair verweisen, die ihren Firmensitz in Irland hat.

Eine Sprecherin von Laudamotion sagte zur APA, dass der Geschäftsführung derzeit keine Abmahnung oder Beschwerde der Arbeiterkammer bekannt sei. “Außerdem werden die Kunden bei der Buchung auf die Gebühr hingewiesen.” Wer bei der Buchung kostenpflichtig einen Sitzplatz mitreserviere, könne den Online-Check-in bereits 60 Tage vor dem Hin- und Rückflug erledigen. Ohne Sitzplatzreservierung sei der Check-in 48 Stunden vor jedem Abflug möglich – hier wird dann nach dem Zufallsprinzip ein Sitzplatz zugeteilt.

(APA/Red)

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