Die Ryanair-Tochter Laudamotion ist vom Landesgericht Korneuburg verurteilt worden. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Gebühr von 55 Euro für den Check-In am Flughafen geklagt. Das Gericht erklärte diese Gebühr für unzulässig, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wie der VKI am Mittwoch mitteilte.
“Das Landesgericht Korneuburg spricht von einer Gebühr in exorbitanter Höhe”, erklärte Konsumentenschützerin Beate Gelbmann vom VKI. “Für die Kunden ist eine solche Gebühr nicht nur überraschend, sondern es ist für sie auch schwer nachvollziehbar, dass sie für den Check-in am Flughafen unter Umständen mehr zahlen müssen, als der Flug einer Billigfluglinie selbst kostet.”
(APA/Red)
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