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Lange Fragestunden

Auch am Tag 83 im BAWAG-Prozess geht es wieder stundenlang um die Befragung des Sachverständigen Fritz Kleiner. Der Gutachter beantwortete heute Fragen von Peter Schmautzer, Anwalt von Hubert Kreuch.

Für den Anwalt waren die Antworten allerdings nicht zufriedenstellend, daher will Schmautzer nun mit weiteren Fragen nachstoßen. Neue Fragen zu Kleiners Mitte Jänner vorgelegtem Gutachten über die Sondergeschäfte der BAWAG mit Wolfgang Flöttl wurden heute von Wolfgang Schubert, Anwalt von Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner, gestellt. Staatsanwalt Georg Krakow bezeichnete einige davon als “Fangfragen”, woraufhin der Anwalt seine Fragen verteidigte. Der Senat unter Vorsitz von Richterin Claudia Bandion-Ortner lehnte einige Fragen als “irrelevant” oder Wiederholungen bereits beantworteter Fragen ab, andere wurden zugelassen.

Der juristische Hintergrund zu dem tagelangen “Fragemarathon”: Verteidiger können im Falle eines Schuldspruchs beim Obersten Gerichtshof (OGH) geltend machen, dass ihre Beweisanträge nicht genehmigt wurden. Der OGH könnte dann eine Nichtigkeit sehen und eine Wiederholung der Verhandlung anordnen – dann würde das ganze BAWAG-Verfahren wieder von neuem losgehen. Um dies zu vermeiden, kann das Gericht keine “Deadline” für die Befragungen setzen – solange Verteidiger noch irgendwelche Fragen haben, müssen diese zumindest behandelt werden.

Kurz gesagt: Dadurch, dass jetzt das Verfahren länger dauert, will sich die Richterin eine möglicherweise drohende Aufhebung des Urteils wegen Nichtigkeit und eine enorme Verlängerung durch eine Wiederholung des Verfahrens ersparen. Allerdings werden viele Fragen vom Senat nicht zugelassen – auch das könnte als Nichtigkeitsgrund geltend gemacht werden.

Vonseiten der Anwälte wird auch darauf hingewiesen, dass das Gutachten von Fritz Kleiner erst während des Prozesses in Auftrag gegeben wurde und erst Mitte Jänner, lange nach Prozessbeginn, vorgelegt wurde. In anderen Wirtschaftsverfahren werde hingegen vor Prozessbeginn ein Gutachten beauftragt und auch vorgelegt. So geschehen etwa im bevorstehenden Herberstein-Prozess, der im April in Graz beginnt und wo der Sachverständige Fritz Kleiner bereits sein Gutachten vorgelegt hat – lange vor Beginn der Verhandlung.

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