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Landwirtschaftskammergesetz in der Begutachtung

Der Gesetzestext liegt noch bis Freitag, 25. Mai 2012 Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften und im Amt der Landesregierung auf
Der Gesetzestext liegt noch bis Freitag, 25. Mai 2012 Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften und im Amt der Landesregierung auf ©VOL.AT/ Steurer
Bregenz - Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf eines geänderten Landwirtschaftskammergesetzes zur Begutachtung versandt.

Der Gesetzestext liegt noch bis Freitag, 25. Mai 2012 Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften und im Amt der Landesregierung auf bzw. kann im Internet abgerufen werden. Bis dahin hat jede Landesbürgerin bzw. jeder Landesbürger die Möglichkeit, in den Gesetzestext Einsicht zu nehmen und Änderungsvorschläge abzugeben.

Mit dieser Novelle wird zunächst der Entschließung des Landtages vom 11. April 2012 betreffend die zukünftige Finanzierung der Landwirtschaftskammer Rechnung getragen. Dementsprechend wird eine neue gesetzliche Grundlage für den Ersatz jener Kosten, die der Landwirtschaftskammer aus der Aufgabenbesorgung für das Land erwachsen, geschaffen (§ 28a des Entwurfs). Damit wird der vom Land zu leistende Kostenersatz transparenter gestaltet. Darüber hinaus entfällt mit der vorliegenden Novelle die Regelung, dass die Landwirtschaftskammer ihren Sitz zwingend im Bregenz haben muss. Schließlich werden die Vorschriften über den Mitgliederkreis geringfügig geändert.

(VLK)

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