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Landhaus-Eklat: Aktivistin will gegen Beamte vorgehen

Joachim Mangard (VOL.AT) joachim.mangard@russmedia.com
Nach der Protestaktion von Extinction Rebellion will Klimaaktivistin nun mittels Maßnahmenbeschwerde gegen den Mann vorgehen, der sie an den Haaren niedergerissen hat – VOL.AT hat das Video vom Vorfall.

Die Protestaktion der Klimaaktivisten von Extinction Rebellion Vorarlberg im Landtag sorgt weiter für Schlagzeilen. Nun fühlt sich vor allem Marina Hagen-Canaval in der Pflicht, gegen das Verhalten jener vorzugehen, welche die Klimaschützer aus dem Landhaus "entfernt" haben. Vor allem ein Beamter soll laut XR Vorarlberg über die Stränge geschlagen haben.

Hagen-Canaval: "Reaktion des Beamten völlig unverhältnismäßig"

"Die Reaktion des Beamten ist völlig unverhältnismäßig. Ich halte eine Rede und er geht hin, zerrt mich an den Haaren und wirft mich gewaltsam zu Boden. Ich war so schockiert und perplex – das ist mir das letzte Mal in der dritten Klasse Volksschule passiert", zeigt sich Hagen-Canaval brüskiert.

Marina Hagen-Canaval will gegen den Beamten vorgehen. ©Hartinger

Hier die angesprochene Szene aus dem Landhaus im Video:

Die Handlung des Beamten sei ein gewaltsamer Übergriff: "Das 'An-den-Haaren-ziehen' ist respektlos und ehrverletzend." Deswegen werde sie auch gemeinsam mit ihrem Anwalt dagegen vorgehen und eine Maßnahmenbeschwerde einbringen.

Der Abtransport aus dem Landhaus. ©Hartinger

Major Dür: "Beamten handeln mit äußerster Schonung der Person"

Auf VOL.AT-Anfrage bei der für den Verfassungsschutz zuständigen Landespolizeidirektion Vorarlberg äußerte sich Pressesprecher Major Wolfgang Dür zum Vorfall.

Pressesprecher Major Dür äußert sich gegenüber VOL.AT zum Vorfall.

VOL.AT: Wie reagieren Sie auf den Vorwurf, der Beamte hätte im konkreten Fall unverhältnismäßig reagiert?

Major Wolfgang Dür: Unsere Beamten sind darauf geschult und handeln nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz mit äußerster Schonung der Person. Im konkreten Fall und auch im übermittelten Video kann man deutlich erkennen, dass der eingesetzte Beamte lediglich das Handgelenk der Frau ergriff, in welchem sich die langen Haare der Frau verfingen. Sobald der Beamte dies bemerken konnte, löste er den Griff um das Handgelenk und löste somit die Haare der Frau.

Grund für die Beschwerde: Das Vorgehen des Beamten sei nicht verhältnismäßig gewesen. ©Hartinger

VOL.AT: Inwiefern befindet sich die Gruppierung Extinction Rebellion im Visier des Verfassungsschutzes?

Major Wolfgang Dür: Gruppierungen und Personen werden vom Verfassungsschutz ausschließlich auf Grundlage der Gesetze beobachtet. Diese Beobachtung obliegt dem DSN (Direktion für Staatsschutz und Nachrichtendienst) und wird nicht vom LVT-Vorarlberg durchgeführt. 

Major Dür: "Bei der Aktion
kann auf keinen Fall von Terrorismus gesprochen werden"

VOL.AT: Wie gefährlich sind solche Aktionen einzustufen? Wo hört Aktivismus auf, wann beginnt Terrorismus?

Major Wolfgang Dür: Hierzu gibt es unterschiedliche wissenschaftliche Erklärungen. Das Gesetz definiert Terrorismus in den §§ 278b und 278 c StGB. Daher kann bei der hier angesprochenen Aktion auf keinen Fall von Terrorismus gesprochen werden.

(VOL.AT)

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