Die am Freitag von Richterin Gesa Lutz überraschend schnell verkündete Entscheidung bezieht sich auf Kredite von mehr als eine Milliarde Euro und mehr als eine Milliarde Schweizer Franken. Die Heta, die früher unter dem Namen Hypo Alpe Adria eine BayernLB-Tochter war, dürfe diese Beträge trotz ihrer Notlage nicht als Eigenkapitalersatz behalten.
Nur mit einem Teildarlehen in Höhe von 300 Millionen Schweizer Franken hatte die BayernLB keinen Erfolg. In diesem Fall erklärte sich die Münchener Kammer für unzuständig. Die Kosten wurden im Verhältnis 94 zu 6 zwischen Heta und BayernLB aufgeteilt. Dies bedeutet, dass die BayernLB zu 94 Prozent obsiegt hat.
Heta legt Berufung gegen Urteil ein
Die Heta wird gegen das Urteil Berufung ein. Der Prozess sei “grob verfahrensfehlerhaft” abgelaufen, sagte Heta-Anwalt Daniel Busse bereits nach der Urteilsverkündung. Im Wiener Finanzministerium wurde am Freitagnachmittag festgehalten, dass aus dem Urteil in München gegen die Hypo-Bad Bank Heta keine finanziellen Folgen für die Republik erwachsen.
Keine Auswirkungen auf Bund
Es gebe “keine Auswirkungen auf den Bund, weil die Heta unter BaSAG steht”, sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums zur APA. Sie sprach damit das seit 1. März geltende Schuldenmoratorium an. Für die in Abwicklung stehende Heta sei die Abwicklungsbehörde (FMA) zuständig. Demnach habe, so verlautet in Wien, bei der Heta eine neue Zeitrechnung begonnen.
Bayern: “Es wäre an der Zeit, die Schuld zu begleichen”
Bayern feiert hingegen seinen Prozesserfolg. “Wir begrüßen das Urteil. Damit herrscht endlich Klarheit”, erklärte Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) in München in einer der APA übermittelten Stellungnahme. “Der Anspruch der BayernLB gegen Österreich ist begründet”, so Söder. “Es wäre jetzt an der Zeit, die Schuld zu begleichen.”
In dem Münchner Prozess ging es darum, ob die Heta Milliardenkredite an die Bayern zurückzahlen muss oder wegen ihrer Notlage behalten darf. Die Österreicher beriefen sich auf das österreichische Eigenkapitalersatzgesetz, auf dessen Grundlage das deutsche Gericht entscheiden wollte. Nach Darstellung der Heta stellte sich später heraus, dass ihr Eigenkapital eine Quote von acht Prozent unterschritten hatte und sie damit den Kredit behalten durfte. Die BayernLB bestreitet das.
(APA)
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