“Ziel des neuen Chancengesetzes ist, Menschen mit Behinderung gleichwertige Lebensbedingungen zu ermöglichen. Der aks ist dabei ein wichtiger und verlässlicher Partner des Landes, denn die aks Therapieangebote unterstützen die KlientInnen und Klienten bei der größtmöglichen Teilhabe an der Gesellschaft”, so der Landesstatthalter.
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