Landeshauptleute: Arbeitserlaubnis statt Bleiberecht

Eine absehbare Verschiebung des humanitären Bleiberechts in die unmittelbare Bundesverwaltung – um den Ländern in dieser Frage ein Mitspracherecht zu gewährleisten – war für Wallner nach der Besprechung mit seinen Amtskollegen nicht erkennbar. Die Erfahrungen in den Bundesländern seit der Abgabe der Bleiberechtskompetenz an den Bund seien unterschiedlich.
“Für einige funktioniert es, andere sahen früher einen stärkeren Einfluss der Länder gegeben”, so Wallner. Die Haltung von Kollegen, die die aktuelle gesetzliche Regelung beibehalten wollen, sei aber jedenfalls zu respektieren.
Verbesserte Rot-Weiß-Rot-Card
Um eine “Brücke zu bauen” habe er deshalb eine Diskussion um die Rot-Weiß-Rot-Card angestoßen, so der Vorarlberger Regierungschef. Bei der Rot-Weiß-Rot-Card, an deren Reform die Bundesregierung gerade arbeite, hätten die Länder volles Mitspracherecht. Die Landeshauptleute hätten sich eindeutig für eine verbesserte Rot-Weiß-Rot-Card ausgesprochen, unterstrich Wallner.
Auch dass so ein Fall wie in Sulzberg – beim Abschiebeversuch einer Familie wurde der dreijährige Sohn von seiner Mutter getrennt – sich nicht wiederholen dürfe, sei einhelliger Konsens unter den Landeshauptleuten gewesen. “Wir haben einen einstimmigen Beschluss an die Regierung gerichtet, in der wir eine sensible Vorgangsweise bei Abschiebungen einfordern”, so Wallner.
(APA)
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