Auch im Internet kann der Gesetzesentwurf auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin bzw. jeder Landesbürger kann während der Auflagefrist Änderungsvorschläge einbringen.
Bessere Einsichtnahme
Aus Anlass eines tragischen Falles, in dem zu Jahresbeginn ein dreijähriger Junge zu Tode kam, hat eine unabhängige Expertenkommission sämtliche Informationsflüsse zwischen den Jugendwohlfahrts- und den Sicherheitsbehörden genauer betrachtet. Dabei hat sich gezeigt, dass es zweckmäßig wäre, der Landesregierung, vor allem aber den Bezirkshauptmannschaften, verbesserte Möglichkeiten der Einsichtnahme in verschiedene, beim Bund geführte Register (Zentrales Melderegister, Kriminalpolizeilicher Aktenindex, Strafregister – eingeschränkt auf Sonderauskünfte zu Sexualstraftätern – und Zentrale Gewaltschutzdatei) zu eröffnen.
Zudem wurden Bestimmungen über das Verwenden personenbezogener Daten sowie über Art und Umfang der nunmehr verpflichtend vorgeschriebenen Dokumentation (des einzelnen Jugendwohlfahrtsfalls) geschaffen. VLK
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