Arbeitslose sollen wegen der Corona-Krise länger Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. "Es gibt noch keine Verordnung dazu", hieß es aus dem Arbeitsministerium zur APA. Man schaue sich dies derzeit an. Sozialminister Rudolf Anschober (Grüne) machte bei einer Pressekonferenz am Donnerstag klar, "dass es kein Abgleiten von der Arbeitslosen- in die Notstandshilfe geben wird".
AMS wartet auf neue Verordnung zum Arbeitslosengeld
Demnach werden laut Anschober die Monate der Corona-Krise also nicht auf jene Zeit angerechnet, nach der Arbeitslose nur noch die niedrigere Notstandshilfe erhalten. Das AMS wartet nun auf die neue Verordnung zum Arbeitslosengeld.
Wenn man eine gewisse Zeit arbeitslosenversicherungspflichtig gearbeitet hat, erhält man in Österreich grundsätzlich Arbeitslosengeld für 20 Wochen. Ein längerer Bezug von Arbeitslosengeld ist etwa für Ältere möglich. Das Arbeitsmarktservice (AMS) zieht zur Berechnung des Arbeitslosengelds den Brutto-Wert der Jahresbeitrags-Grundlage heran, maximal die Höchstbeitrags-Grundlage laut ASVG von brutto 5.370 Euro pro Monat. Davon werden dann Sozialabgaben und Einkommenssteuer abgezogen. Der Grundbetrag des Arbeitslosengeldes beläuft sich dann auf 55 Prozent des errechneten Netto-Einkommens - umgerechnet auf Tage.
Wenn man kein Arbeitslosengeld mehr bekommt und noch keine Arbeit gefunden hat, dann kann man mit Einschränkungen die zeitlich unbefristete Notstandshilfe beziehen. Man erhält zunächst 92 Prozent des Arbeitslosengeldes als Notstandshilfe, wenn der Arbeitslosengeld-Grundbetrag höher war als der Ausgleichszulagen-Richtsatz.
(APA/Red)
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