Laut Hadeyer sei die Klage Vorarlbergs gegen das AKW Mühleberg weiter sinnvoll. Daran habe auch das jüngste Urteil des Schweizer Bundesverwaltungsgerichtes nichts geändert. Laut dieser Entscheidung müsste die Anlage bis Juni 2013 stillgelegt werden, wenn nicht massiv in ein umfassendes Instandhaltungskonzept investiert wird. Der AKW-Betreiber hat bereits angekündigt, sich gegen den Entzug der unbefristeten Betriebsbewilligung wehren zu wollen. “Vorarlbergs Klage bleibt damit aufrecht”, betonen Landeshauptmann Wallner und Landesrat Schwärzler sowie die klagenden Klubobleute und Hildgard Breiner.
Derzeit laufen die Vorbereitungen auf zwei Schienen: der oberösterreichische Rechtsanwalt Hadeyer, ausgewiesener Experte im Thema, arbeitet an der Vorbereitung einer zivilrechtlichen Klage auf Unterlassung einer erhöhten Gefährdung. Die Klagen, die parteiübergreifend von den Obleuten der vier Landtagsklubs Roland Frühstück, Dieter Egger, Johannes Rauch und Michael Ritsch sowie Hildegard Breiner als Vertreterin der Umweltorganisationen angestrengt werden, werden nach Fertigstellung am Landesgericht in Feldkirch eingebracht. Im Vordergrund stehen die Sicherheitsmängel im AKW Mühleberg. Mehrere Gutachten befinden sich in Ausarbeitung, die technische Mängel ebenso wie das Gefährdungspotential für Vorarlberg bei einem Störfall beleuchten. Gleichzeitig arbeitet der Berner Rechtsanwalt Rainer Weibel an einem Antrag auf Entzug der Betriebsbewilligung, der in der Schweiz eingebracht wird und mit dem eine Betriebseinstellung erreicht werden soll.
“Ziel ist, die Klage bzw. den Antrag, wenn möglich zeitgleich, bis Ende April vorzubereiten und einzubringen”, betont Umweltlandesrat Schwärzler. Ist die Klage am Landesgericht eingebracht, hat der AKW-Betreiber vier Wochen lang Zeit, darauf zu antworten. Die erste Verhandlung ist für Herbst dieses Jahres zu erwarten, so Schwärzler.
VLK
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