KV-Verhandlungen: Einigung auf neuen Mindestlohn für Taxi- und Fahrtendienste

Ab dem 1. Januar 2025 beträgt der neue kollektivvertragliche Mindestlohn für die etwa 22.000 Fahrerinnen und Fahrer im Taxi- und Fahrdienst 2.000 Euro brutto. Dies entspricht einer Lohnerhöhung von etwa 6,4 Prozent oder 120 Euro monatlich, wie die Gewerkschaft vida am Sonntag bekannt gab. Die rollierende Inflation, die den KV-Verhandlungen zugrunde lag, belief sich laut Angaben der Gewerkschaft von November 2023 bis Oktober 2024 auf 3,53 Prozent.
Gewerkschaft vida: Lohnplus für Taxi- und Fahrtendienste bringt zweiten Reallohn- und Kaufkraftzuwachs in Folge
"Da es in der Taxi- und Mietwagenbranche so gut wie keine KV-Überzahlungen gibt, wirke sich die prozentuelle Erhöhung der KV-Löhne in der Praxis direkt positiv auf die Einkommen nahezu aller Beschäftigten aus", so vida-Gewerkschafter Markus Petritsch. Einigkeit bestehe "zwischen den Sozialpartnern, dass Erhöhungen des Mindestlohnes zu Tarifanpassungen (bei Taxi-, Krankenbeförderungen- oder Schülerbeförderungstarifen) führen" müsse, hieß es von der Wirtschaftskammer (WKÖ).
(APA/Red)
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