Kurzparkzone um die Stadthalle außer Kraft: Gratis Parken im 15. Bezirk

Von 1. Juli bis einschließlich 31. August ist laut ÖAMTC die Kurzparkzone Stadthalle im 15. Bezirk wieder außer Kraft. Ausnahme: die temporären Halte- und Parkverbote bzw. Kurzparkzonen. Nur in den Sommermonaten dürfen Autofahrer von 18 bis 23 Uhr in Rudolfsheim-Fünfhaus ohne Parkschein ihr Fahrzeug abstellen. Aber aufpassen: Die bestehenden Halte- und Parkverbote bzw. Kurzparkzonen – etwa in der Hütteldorfer- und Märzstraße – gelten sehr wohl. Und dort ohne gültigen Kurzparkschein erwischt zu werden kostet immerhin 36 Euro.
Alle Infos zum geplanten Parkpickerl in Rudolfsheim-Fünfhaus finden Sie in unserem Special.
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