Demnach ist rückwirkend ab dem Ereignis Kurzarbeit möglich, was sowohl den Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der aktuellen Situation Vorteile bringen soll.
Die Vereinbarung ermöglicht es allen Betrieben in den Hochwassergebieten, die Arbeitszeit bis auf null Prozent herunterzufahren. Die Unternehmer müssen dadurch ihre Mitarbeiter nicht oder nur teilweise bezahlen. Die Maßnahme hat den Zweck, dass keine oder möglichst wenige Mitarbeiter gekündigt werden müssen, weil die Produktion still steht und Anlagen zerstört sind. Die Arbeitnehmer bleiben im Rahmen der Kurzarbeit voll versichert und werden weiter bezahlt, wobei als Maßgabe die Bedingungen des Arbeitslosengeldbezugs gelten. Die Kurzarbeit soll bis zu sechs Monate möglich sein.
Die Vertreter der drei Organisationen, der stellvertretende AMS-Geschäftsführer Anton Strini, ÖGB-Präsident Norbert Loacker und WK-Direktor Peter Kircher einigten sich in kurzer Zeit auf eine unbürokratische Vorgangsweise. Es soll unter anderem keine Einschränkungen auf Betriebsgrößen oder Branche geben.
Am kommenden Montag wird beim AMS Vorarlberg dazu eine eigene Hotline eingerichtet, alle Informationen sollen dann auf der Homepage des AMS samt den benötigten Formularen zum Herunterladen zu finden sein.
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