Kuhglockenstreit von Dafins geht in die nächste Runde

Feldkirch (hw). In der Gemeinde Zwischenwasser – Ortsteil Dafins ist ein Streit um den störenden Lärm von Kuhglocken ausgebrochen. Weil anscheinend die Gäste durch das Gebimmel um ihre Nachtruhe gebracht werden, hat ein Hotelier Klage gegen Bauern eingebracht. Die erste Verhandlung am Bezirksgericht Feldkirch endete ohne Urteil. Die Verhandlungsrunde wurde damals zur Einholung eines weiteren Gutachtens vertagt. Auch am zweiten Verhandlungstag des Zivilprozess vor dem Bezirksgericht Feldkirch konnte keine Einigung erzielt werden. Der Kuhglockenstreit von Dafins beschäftigt also weiterhin die Gerichte.
Vergleichsangebote zu Prozessbeginn
Gleich zu Prozessbeginn brachte der Anwalt des Klägers Sanay Doshi ein Vergleichsangebot ein. „Ein GPS -System und keine Kuhglocken wie bereits angeboten, wäre für uns eine Vergleichslösung“, so der Anwalt. Die Kuhglocken würden ohnehin nur dazu dienen verlorene Kühe wiederzufinden, was mit einem GPS ebenfalls gegeben sei.
Mit dieser Lösung konnten sich die Beklagten nicht so recht anfreunden und brachten ihrerseits durch ihren Rechtsvertreter Josef Lercher einen Kompromissvorschlag. „Nachdem ein an den Besitz des Klägers angrenzendes Grundstück bereits verkauft wurde, würde man die noch dem Kläger zugewandten Flächen abgrenzen nur mähen und nur mehr auf dem restlichen Grundstück, welches rund 90 Meter entfernt ist, die Kühe mit Kuhglocken weiden lassen“, so der Anwalt. Außerdem sei die bemängelte Wasserversorgung für das Vieh bereits neu errichtet worden. Dieses Angebot schmeckte jedoch dem Kläger nicht besonders.
Kostenbeteiligung Stein des Anstoßes
Auch Richterin Cornelia Mahuschek versuchte alles um den Kuhglockenstreit mittels Vergleich zu beenden. „Wenn weiterhin die Gerichte darüber entscheiden müssen, kann das ein vielfaches der bis jetzt entstanden Kosten, noch geringen Prozesskosten bedeuten, sodass dies aus rein wirtschaftlicher Sicht ein Vergleich sinnvoll wäre“, betonte Mahuschek zumal beide Parteien betonten keinen Rechtsschutz zu haben.
Nach einer kurzen Besprechung mit ihrem Anwalt erklärten sich die Beklagten bereit den Vergleich „GPS anstatt Kuhglocken“ bei der Übernahme der GPS Kosten durch den Kläger einzugehen. Die bisher entstandenen Prozess- und Sachverständigenkosten in der Höhe von rund 4000.- Euro sollten dabei je zur Hälfte übernommen werden. Hierzu willigte der Kläger aber schlussendlich nicht ein. Mit der Aussage „Das GPS und meinen Anwalt bezahle ich, mehr nicht, dann lasse ich es darauf ankommen“, wurden die Vergleichsbemühungen beendet.
Im Anschluss an das Scheitern der Vergleichsbemühungen kam es noch zum Bericht des Sachverständigen Markus Krebitz und zur Befragung desselben durch die Richterin und den Rechtsvertretern.
Kuhglockenstreit beschäftigt also weiter die Gerichte
Nachdem es auch am zweiten Verhandlungstag zu keinem Ergebnis kam, beschäftigt der Kuhglockenstreit von Dafins weiterhin die Gerichte. Außer die beiden Parteien nehmen sich den von Richterin Cornelia Mahuschek zum Abschluss der Verhandlung nochmals geäußerten Wunsch, sich auf einen Vergleich bei momentan noch geringen Prozesskosten zu einigen zu Herzen.
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