Kruzifix-Verbot: Arbeiterkammer empfiehlt Religionsneutralität

Anders als in vielen westeuropäischen Ländern gilt in Österreich zum Beispiel kein Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst. Allerdings gibt es zum Tragen eines Niqab, also der Verschleierung des gesamten Gesichts, seit letzter Woche eine strengere Linie. Geklagt hatte die muslimische Mitarbeiterin einen Notars, da dieser ihr verboten habe, während der Arbeit einen Gesichtsschleier zu tragen.
Der Oberste Gerichtshof gab ihrer Klage jedoch nicht statt. Für funktionierende Kommunikation müssten nicht nur die Augen, sondern das gesamte Gesicht erkennbar sein, um die Mimik richtig deuten zu können.
Ausnahmen möglich
Grundsätzlich ist die Religionsfreiheit in Österreich ein hohes Prinzip: Niemand darf wegen seiner Religion diskriminiert werden. Zur Verwendung von religiösn Symbolen am Abreitsplatz gebe es jedoch keine explizite rechtliche Regelung, so der Arbeitsrechtsexperte Christian Maier von der Arbeiterkammer Vorarlberg gegenüber dem “ORF Vorarlberg”. Es gebe lediglich das Gleichbehandlungsgesetz, das auch die Religionsfreiheit schütze.
Möglichkeiten zur Ausnahmen gebe es jedoch. Etwa dann, wenn es zum Schutz der Arbeitnehmer in Industriebetrieben Kleidungsvorschriften gebe, die das Tragen von Kopftüchern oder Ketten mit Anhängern verbiete. Derlei Vorschriften dürften jedoch nicht zur Unterdrückung von Religionen missbraucht werden. Oft müssen Arbeitsgerichte von Fall zu Fall urteiel und das Interesse des Arbeitgebers mit den Rechten des Arbeitnehmers abwägen.
EGMR-Urteil zu Kruzifix-Kette
Die Arbeiterkammer empfielt deshalb, im Hinblick auf die Fairness zwischen den Religionen, eine Regelung im Arbeitsvertrag oder der Betriebsvereinbarung zu schaffen, welche die Religionsneutralität des Unternehmens festhält.
Bezüglich kleiner Kreuze an Halsketten, wie nun offenbar in Ravensburg, gibt es bereits eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Die Bekleidungsvorschriften der Fluggesellschaft British Airways regelten, dass eine klagende Stewardess ihren Schmuck unter der Uniform zu verbergen habe. So sollte ein einheitliches Erscheinungsbild des Unternehmens gegenüber den Kunden sichergestellt werden. Die Mitarbeiterin wollte aber als Ausdruck ihres Glaubens ein kleines, silbernes Kreuz sichtbar an einer Halskette tragen. Ihr Arbeitgeber untersagte ihr dies, verlor aber vor dem höchsten europäischen Gericht. An dieser Entscheidung müsste sich auch ein etwaiger Rechtsstreit in Ravensburg orientieren.
Müller untersagt Tragen von Kreuz-Kettchen
In einem Müller-Markt in Ravensburg ist den Verkäuferinnen und Kassiererinnen laut Informationen der “Schwäbischen Zeitung” untersagt worden, religiöse Symbole zu tragen – dazu gehört auch das Kreuz. Kunden drohten daraufhin mit einem Boykott, das Unternehmen wies die Vorwürfe via Facebook zurück.
In den Vorarlberger Müller-Filialen in Bürs und Götzis ist man hörbar erstaunt: Ein solches Verbot sei bei ihnen kein Thema. Insgesamt gibt es in Vorarlberg sieben Müller Filialen.
(red)
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