Wie die Schwäbische.de berichtet, geht es im Speziellen um Halsketten mit Kreuz. Das Tragen von Ketten mit Herzchen & Co ist allerdings erlaubt, wie auch ein Lokalaugenschein der “Schwäbischen Zeitung” gezeigt hat. Von Müller gab es zunächst gegenüber der “Schwäbischen” weder eine Bestätigung noch ein Dementi. Die Assistentin der Geschäftsführung schreibt dann doch kurz und knapp: “Nach Rücksprache mit unserer Geschäftsführung muss ich Ihnen nun mitteilen, dass wir zu Ihrer Anfrage keine Stellung beziehen. Wir bitten um Verständnis.“
Müller äußert sich
Offenbar gab es aber ein solches Kruzifix-Verbot in den Müller-Filialen in Friedrichshafen, Aalen und Tuttlingen nicht. Via Facebook meldete sich Müller dann am Mittwochabend doch zu Wort. „Ein Verbot zum Tragen von Kruzifixen entspricht nicht der Haltung unseres Unternehmens. Die Müller-Unternehmensgruppe vertritt und lebt stets eine religiöse Neutralität.“
Ob es einem Arbeitgeber überhaupt erlaubt ist, die Religionsfreiheit so weit einzuschränken, ist nicht ganz klar. Hierzu gibt es immer wieder Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht. 2013 entschied zum Beispiel der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dass eine Stewardess der British Airways ein kleines, silbernes Kreuz sichtbar an einer Halskette tragen darf.
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