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"Krone" muss ZiB-Moderator Rafreider entschädigen

Die Kronen Zeitung muss ZiB-Moderator Roman Rafreider entschädigen.
Die Kronen Zeitung muss ZiB-Moderator Roman Rafreider entschädigen. ©JOE KLAMAR / AFP
Wegen eines Artikels, in dem es um den angeblichen Grund für das wirre Auftreten von ORF-Journalist Roman Rafreider in einer Ausgabe des "ZiB Flash" ging, muss die "Krone" nun den ZiB-Moderator entschädigen.

ORF-Journalist Roman Rafreider war in einer Ausgabe des "ZiB Flash" im Dezember sichtlich beeinträchtigt aufgetreten. Dies hatte die "Kronen Zeitung" mit dem angeblichen Intensivstationsaufenthalt bzw. Tod seines Vaters begründet. Für Artikel, in denen sein höchstpersönlicher Lebensbereich verletzt worden sei, muss das Medium je 10.000 Euro an Rafreider und seinen noch lebenden Vater zahlen, entschied das Straflandesgericht Wien heute. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Krone" muss ZiB-Moderator Roman Rafreider entschädigen

Die Berichte seien falsch, meinte Antragsteller Rafreider, der nach Ablauf einer sechsmonatigen Auszeit nun wieder im Dienste des ORF steht. Er habe viele ungebetene Beileidsbekundungen bekommen. Das sei in einer bereits schwierigen Situation "furchtbar" gewesen. "Meine Eltern haben in der Öffentlichkeit gar nichts verloren", pochte er.

Anwalt forderte "beträchtliche" Entschädigungszahlung

Sein Anwalt Oliver Scherbaum forderte eine "beträchtliche und empfindliche" Entschädigungszahlung. Dass die Berichterstattung den höchstpersönlichen Lebensbereich gar nicht berühre, weil ein öffentlicher Fernsehauftritt im Interesse der Berichterstattung lag, argumentierte wiederum die Anwältin der Gegenseite, Alexandra Thurner. Der Kern der Berichterstattung - ein Krankenhausaufenthalt und ein Todesfall, der allerdings nicht seinen Vater betraf - sei außerdem wahr.

Richter Christian Noe gab Rafreider Recht

Richter Christian Noe gab Rafreider schließlich Recht: Die Berichterstattung sei als Eingriff in den höchstpersönlichen Lebensbereich zu werten. Sie hätte "deutlich zurückhaltender" ausfallen können.

(APA/Red)

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