Kreuz, Strich oder Punkt: So wählt man richtig

Auch andere Varianten als das "Kreuzerl" sind gültig, wenn "eindeutig zu erkennen ist, welchen Wahlwerber der Wähler wählen wollte". Jedenfalls muss der amtliche Stimmzettel verwendet werden, sonst ist die Stimme ungültig.
Dann ist der Stimmzettel ungültig: Zwei Markierungen
Als "ungültig" aus der Zählung genommen werden auch Stimmzettel, bei denen zwei oder mehr Kandidaten gekennzeichnet sind - auch wenn einer angekreuzt und beim anderen nur ein dünner Strich zu sehen ist. Hat man also z.B. beim falschen Kandidaten angesetzt, muss man zum Wahlleiter gehen und sich einen neuen Stimmzettel holen. Briefwähler müssen vorsichtiger sein: Fehlerhaft ausgefüllte Wahlkarten dürfen nicht ersetzt werden.
Über die Gültigkeit von Stimmzetteln entscheidet in letzter Konsequenz, wenn die Wahl deshalb angefochten wurde, der Verfassungsgerichtshof (VfGH). Die Höchstrichter urteilen recht streng: So geht es auf ihre Judikatur zurück, dass ein Stimmzettel mit Zeichen bei zwei oder mehr Kandidaten ungültig ist, unabhängig von der Art oder Intensität der Kennzeichnung.
Kreuz, Stricherl, Hakerl, Punkt: So wählt man richtig
Gültig ist nicht nur ein Kreuz, sondern jede andere Kennzeichnung, die klar einem Kandidaten gilt: Striche, Hakerl, dicke Punkte, "Ja" im Kreis oder beim Namen, aber auch Einkreisen des Namens oder Durchstreichen der sechs anderen Bewerber. Angebracht werden kann das Zeichen - wie im Bundespräsidentenwahlgesetz steht - "mit Tinte, Farbstift, Bleistift oder dergleichen".
Auch Zeichnungen oder Kommentare am Stimmzettel erlaubt
Wer will, kann auch einen Kommentar auf den Stimmzettel schreiben oder etwas zeichnen: Markierungen beeinträchtigen die Gültigkeit nicht, wenn der Wählerwille klar erkennbar bleibt. Aber man sollte den Stimmzettel unversehrt lassen: Ist ein Teil abgerissen und damit der Wählerwille nicht mehr klar erkennbar, ist das "ungültig".
Auf diesem Stoß landen auch leere Wahlkuverts - wenn jemand den Stimmzettel z.B. mit nach Hause nimmt. Ebenso die leeren Stimmzettel der Weißwähler. Alle ungültigen Stimmen werden jedoch als "abgegebene" gezählt und erhöhen damit die Wahlbeteiligung.
Eigene Regeln für die Briefwahl: Unterschrift nicht vergessen
Für die Briefwahl gibt es noch zwei eigene Bestimmungen: Wahlkarten, auf denen die Unterschrift für die eidesstattliche Erklärung fehlt, sind nichtig. Sie werden gar nicht in die Auszählung einbezogen, also nicht einmal als "abgegebene" Stimme gewertet. Und "nichtig" ist es auch, wenn die Wahlkarte kein, mehr als eines oder ein falsches Wahlkuvert enthält bzw. das Wahlkuvert beschriftet wurde - oder wenn sie so schwer beschädigt ist, dass eine Manipulation nicht ausgeschlossen werden kann. Wichtig ist für Briefwähler natürlich auch, die Frist einzuhalten: Ihre Stimmen müssen spätestens am Sonntag um 17.00 Uhr bei der zuständigen Bezirkswahlbehörde eingetroffen sein.
Letzte Briefwahlabgabe am Samstag um 9.00 Uhr
Das heißt, dass sie spätestens Samstag früh in den Postkasten geworfen werden mussten. Denn ab 9.00 Uhr leert die Post ausnahmsweise auch diesen Samstag die Briefkästen und stellt die Wahlkarten den Wahlbehörden zu. Hat man dies verabsäumt, kann man die Wahlkarte immer noch selbst in jedem beliebigen Wahllokal Österreichs abgeben - oder von einer anderen Person hinbringen lassen.
(APA/Red)
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