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Krankenstands-Zoff eskaliert: vida attackiert WKÖ wegen irreführender Aussage

Die Gewerkschaft verlangt aufsichtsrechtliche Schritte gegen die WKÖ.
Die Gewerkschaft verlangt aufsichtsrechtliche Schritte gegen die WKÖ. ©APA/MAX SLOVENCIK
Die Gewerkschaft vida erhebt schwere Vorwürfe gegen die Wirtschaftskammer: Eine Aussage zu angeblichen Milliardenschäden durch missbräuchliche Krankenstände sei irreführend – und könnte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Schärfere Maßnahmen gegen Sozialbetrug gefordert

In der seit Wochen schwelenden Diskussion über möglichen Missbrauch bei Krankenständen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern fährt die Gewerkschaft vida nun schwere Geschütze auf. Sie fordert von der Wirtschaftskammer (WKÖ) einen Widerruf ihrer Meinung nach irreführender Aussagen der Kammer und hat sich auch an das Wirtschafts- und Arbeitsministerium mit der Bitte gewandt, ein aufsichtsbehördliches Verfahren gegen die WKÖ einzuleiten.

Streit um Milliarden-Schaden durch Krankenstände

Auslöser ist ein Bericht der Tageszeitung "Der Standard" vom 1. Oktober, wonach die Wirtschaftskammer vorrechnet, dass missbräuchliche Krankenstände der Wirtschaft jährlich bis zu 8,5 Mrd. Euro an Wertschöpfungsverlusten kosten würden. Für die vida ist der Fall klar: "Dieses Vorgehen der WKÖ erfüllt den Tatbestand der bewussten Irreführung der Öffentlichkeit und der WKÖ-Mitglieder", schreibt sie am Donnerstag in einer Aussendung.

Hebenstreit: Zahl aus dem Kontext gerissen

"Diese Zahl ist nachweislich falsch im Kontext des Missbrauchs. Die 8,5 Milliarden Euro stammen laut WIFO-Fehlzeitenreport aus dem Jahr 2023 und beziehen sich auf die Gesamtkosten, die durch alle gemeldeten Krankenstände - also sowohl durch die berechtigten als auch durch die unberechtigten - entstehen", so vida-Vorsitzender Roman Hebenstreit in dem Offenen Brief. Hebenstreit fordert darin, ein aufsichtsbehördliches Verfahren gegen die WKÖ einzuleiten, "um die Umstände dieser Falschmeldung zu klären".

Er begründet dies damit, dass "die vorsätzliche oder grob fahrlässige Verbreitung unwahrer Tatsachen durch eine Körperschaft öffentlichen Rechts" dem Gebot der Gesetzmäßigkeit widerspreche.

(APA/Red)

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