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Kranke Kuh von Landwirt brutal abgeschlachtet: 1440 Euro Geldstrafe

1440 Euro Geldschrafe für Vorarlberger Landwirt für Erschlagen einer Kuh.
1440 Euro Geldschrafe für Vorarlberger Landwirt für Erschlagen einer Kuh. ©Archiv/ Themenbild
Bregenz - Tod durch massives Schädelhirntrauma: Ein Landwirt wurde am Freitag am Bezirksgericht Bregenz wegen Tierquälerei verurteilt.

Der Fall ereignete sich im vergangenen Oktober auf einem Hof im Unterland. Bereits in einer ersten Verhandlung tischte der beschuldigte Bauer die völlig irrwitzige Version auf, von einem Mitarbeiter des Landesveterinäramtes „gezwungen” worden zu sein, jede zweite Kuh zu töten. Sicher ist, dass zumindest eine Kuh ein qualvolles Ende durch die Hand des Beschuldigten gefunden hatte. Der Kadaver war anschließend in der Koblacher Wiederverwertungsgesellschaft (WVG) untersucht worden. Und zwar unter anderem vom Feldkircher Amtstierarzt Oswalt Kessler.

Schauderhafte Ergebnisse

Als Zeuge führte der Experte gegenüber Richter Christian Röthlin schauderhafte Ergebnisse seiner Kadaverbeschau auf: „Das Tier wies außergewöhnliche Verletzungen auf. Es war stark abgemagert, hatte keinerlei Fettreserven mehr. Offene Stellen und stark angewachsenen Klauen wurden festgestellt. Ein massives Schädelhirntrauma hat zum Tod der Kuh geführt. Herbeigeführt durch eine Zertrümmerung des Stirnbeins.” Fazit: Das Tier sei an einer unsachgemäßen Tötungsmethode verendet.

Mit Spitzhammer oder Pickel erschlagen

Ob dazu ein zur Betäubung der Schlachttiere üblicher Bolzenschussapparat verwendet worden war, stellte Kessler in Frage. Veterinär Erik Schmidt ging eher davon aus, dass die Kuh vom Landwirt entweder mit einem Spitzhammer oder Pickel brutal erschlagen wurde.

Der Landwirt selbst beharrte auf einen „Bolzenschussapparat” und dass das Tier sofort betäubt gewesen sei. Doch dagegen sprachen die eklatanten Verletzungen im Schädelbereich. Richter Röthlin sprach den Beschuldigten im Sinne der Anklage schuldig. Die Geldstrafe – 1440 Euro – nahm der Verurteilte nicht an, er erbat Bedenkzeit.

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