Zur Unterbindung der illegalen Anbahnung und Ausübung der Prostitution wurden im Zuge von koordinierten Überprüfungen von einschlägigen Lokalen und der Prostitutionsszene im Bereich des 15. Bezirks, die von Magistrat und Polizei gemeinsam durchgeführt wurden, zehn Rotlichtlokale wegen illegaler Prostitution und des illegalen Straßenstrichs überprüft.
Dabei konnten zwei Personen nach fremdenrechtlichen Bestimmungen festgenommen und die Schubhaft verhängt werden. Insgesamt kam es bei der Aktion zu 45 Anzeigen nach dem Wiener Prostitutionsgesetz, dem Fremdenpolizeigesetz, dem Ausländerbeschäftigungsgesetz sowie aufgrund von Magistratsdelikten.
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